Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.01.09, 09:36 Titel: Mängel - keine Nachbesserungsmöglichkeit
Hallo zusammen!
Eine Wohnung wurde fristgemäß gekündigt (30.09.). Eine Übergabe zwischen dem Vermieter und Mieter hat stattgefunden. Es wurde kein Übergabeprotokoll erstellt (auch bei Einzug nicht) und der Vermieter hat auf keine Mängel hingewiesen.
Im Dezember dann erhält der ehemalige Mieter eine Zahlungsaufforderung. Der Vermieter gibt an, dass "erhebliche" Mängel (verdreckte Türen, kaputte Fenster, verschmutzte u. nicht lackierte Heizkörper etc.) vorhanden gewesen seien, die er bereits hat beseitigen lassen bzw. selbst beseitigt hat. Hinzu kommt, dass er die Kosten für Gegenstände geltend macht, die zwar bei Einzug vorhanden waren (ein alter Vorhang für eine Flurnische, alte Regalböden) jedoch weder protokolliert wurden, und es wurde mündlich darauf hingewiesen, dass man damit machen könne was man wolle.
der Vermieter möchte diese Dinge nun erstetzt haben und macht diese Kosten geltend.
Zum anderen macht er zudem Kosten geltend, die dadurch entstanden sein sollen, dass er nicht unmittelbar im Anschluss weitervermieten konnte (aufgrund der angeblichen Mängel).
Es befand sich bereits bei Einzug ein Teppich in der Wohnung, die der Vermieter als Trittschalldämmung für das Laminat nutzen wollte, welches er im Anschluss an die Übergabe Ende September selbst verlegen wollte (soviel zum direkt weitervermieten!).
Nun wurde dem Vermieter geantwortet, dass er keine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben hat und zudem werden die Mängel bestritten.
Wer hat die besseren Karten
(kurze Nebenbemerkung - der Vermieter hat ohne Wissen des Mieters einen Wohnungsschlüssel bei Einzug einbehalten und im August die Wohnung ohne Erlaubnis, ohne Terminabsprache mit potentiellen Nachmietern betreten. (Die Wohnung war noch nicht renoviert und auch noch nicht ganz leer und aufgrund des Auszuges auch nicht gereinigt).
Verfasst am: 16.01.09, 10:55 Titel: Re: Mängel - keine Nachbesserungsmöglichkeit
Svenjala hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!
Eine Wohnung wurde fristgemäß gekündigt (30.09.). Eine Übergabe zwischen dem Vermieter und Mieter hat stattgefunden. Es wurde kein Übergabeprotokoll erstellt (auch bei Einzug nicht) und der Vermieter hat auf keine Mängel hingewiesen.:
Muss er auch nicht.
Zitat:
Im Dezember dann erhält der ehemalige Mieter eine Zahlungsaufforderung. Der Vermieter gibt an, dass "erhebliche" Mängel (verdreckte Türen, kaputte Fenster, verschmutzte u. nicht lackierte Heizkörper etc.) vorhanden gewesen seien, die er bereits hat beseitigen lassen bzw. selbst beseitigt hat. Hinzu kommt, dass er die Kosten für Gegenstände geltend macht, die zwar bei Einzug vorhanden waren (ein alter Vorhang für eine Flurnische, alte Regalböden) jedoch weder protokolliert wurden, und es wurde mündlich darauf hingewiesen, dass man damit machen könne was man wolle.:
Damit sollte er seinen Anspruch auf Schadenersatz verwirkt haben. Wo kein Schaden mehr ist.... kann dann auch nichts gefordert werden.
Zitat:
Zum anderen macht er zudem Kosten geltend, die dadurch entstanden sein sollen, dass er nicht unmittelbar im Anschluss weitervermieten konnte (aufgrund der angeblichen Mängel).:
Dann hätte er den Mieter zur Nachbesserung auffordern müssen.
Zitat:
Wer hat die besseren Karten:
Das kann nur ein Richter entscheiden.
Zitat:
(kurze Nebenbemerkung - der Vermieter hat ohne Wissen des Mieters einen Wohnungsschlüssel bei Einzug einbehalten und im August die Wohnung ohne Erlaubnis, ohne Terminabsprache mit potentiellen Nachmietern betreten. (Die Wohnung war noch nicht renoviert und auch noch nicht ganz leer und aufgrund des Auszuges auch nicht gereinigt).
Man muss schon unterscheiden, ob die Mängel darin bestehen, dass Arbeiten nicht erledigt wurden, die vertraglich vereinbart waren, oder ob 'Beschädigungen' vorliegen.
Die unlackierten Heizungen fallen wohl in die erste, die kaputten Fenstern aber in die zweite Kategorie (sofern das überhaupt vom Mieter zu verantworten ist; wo man dreckige Türen hinordnet kann ich gar nicht beantworten).
Sofern es sich aber um Reparaturen handelt, hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadenersatz, der Mieter aber keinen Anspruch auf Selbstvornahme. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
der Ex-Mieter könnte beim Hausfriedensbruch ansetzen und sich mit dem Ex-VM "in der Mitte" treffen (keine Anzeige <--> keine Zahlung)
Aber der Anwalt des Vertrauens des Ex-Mieters kann hier sicherlich weiterhelfen
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.