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ohne Anwalt allein weitermachen?

 
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:19    Titel: ohne Anwalt allein weitermachen? Antworten mit Zitat

Sehr geehrtes Team,
ich hoffe , ich bin in diesem Forum mit meinem Beitrag richtig. Ansonsten bitte ich höflichst, mir zu schreiben, in welche Rubrik er gehört.
Ich habe mich wegen einer Geldforderung vor über 4 Monaten an einen Rechtsanwalt
gewandt. Leider decken sich seine Vorstellungen über die Vorgehensweise nicht mit meinen. Aus diesem Grunde möchte ich das Mandat beenden.
Stand der Dinge ist:
- Klage beim Landgericht ist eingereicht
Nun zu meiner Frage:
1. Kann man das laufende Verfahren auch ohne Anwalt fortsetzen und sich auch mit dem gegnerischen Anwalt auseinander setzen?
2. Was muß man formal machen, um das Gericht und die gegnerischen Anwaltsseite
davon in Kenntnis zu setzen?
Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

Gruß
Jerrie
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man das laufende Verfahren auch ohne Anwalt fortsetzen und sich auch mit dem gegnerischen Anwalt auseinander setzen?

Außergerichtlich kann man machen, was man will, sich auch mit dem gegnerischen Anwalt direkt auseinandersetzen. Für die Weiterbetreibung des landgerichtlichen Verfahrens besteht Vertretungszwang, es muß also ein neuer Rechtsanwalt beauftragt werden, wenn der bisherigen nicht weitermachen soll.
Zitat:
Was muß man formal machen, um das Gericht und die gegnerischen Anwaltsseite
davon in Kenntnis zu setzen?

Der neue Rechtsanwalt muß anzeigen, daß er die Sache weiterführt und der ehemalige Rechtsanwalt nicht mehr im Mandat steht.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es sollte dabei auch beachtet werden, dass die Kosten des 1. Anwalts bei einem Anwaltswechsel und einem Obsiegen nicht von der gegnerischen Seite erstattet werden müssen.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

@UHU: Können Sie nicht lesen?
Zitat:
Leider decken sich seine Vorstellungen über die Vorgehensweise nicht mit meinen.

Der Anwalt tut doch einfach nicht, was der Mandant sagt. Und der Mandant muß schließlich wissen, wie seine Ansprüche am besten durchzusetzen sind. Da macht sich doch der Anwalt bestimmt haftbar und verliert seinen Honoraranspruch? Cool
Ironie Smiley
_________________
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