Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.01.09, 11:01 Titel: Haftet der Zusteller?
Angenommen:
A verschickt Ware an B.
B ist Betrüger und bestellt Waren an eine Adresse, wo er nicht wohnt.
Er fängt die Waren der Zusteller trickreich ab.
"Hast Du was für X ...? Ja - das bin ich ...?"
Er unterschreibt und kassiert die Ware ein.
Frage:
Darf der Zusteller auf der Straße, ohne Briefkasten- oder Ausweiskontrolle, an B Ware aushändigen? Ich er durch rechtsverbindliche unterschriebene Empfangsbestätigung des B von der Haftung befreit?
Ich er durch rechtsverbindliche unterschriebene Empfangsbestätigung des B von der Haftung befreit?
Äh, der Beispielsfall lautete doch:
Zitat:
A verschickt Ware an B.
Wenn also B eine Quittung unterschreibt, wo ist das Problem?
Zitat:
Er fängt die Waren der Zusteller trickreich ab.
"Hast Du was für X ...? Ja - das bin ich ...?"
Na das dürfte ja wohl ganz klar sein: Wenn der Zusteller eine Sendung für einen "B" hat, und gibt sie dann einem "X", dann liegt ein Verlust der Sendung vor. Der Unternehmer haftet natürlich.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.