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Habe mal eine allgemeine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.
Wenn ein Autohaus jemanden beschuldigt einen Leihwagen falsch getankt zu haben, dies aber nicht stimmt.
Wer muss beweisen das es so ist bzw. nicht so ist?
Das Autohaus mir? Oder muss ich beweisen das es nicht so ist??
Wie ist die Rechtslage?
Die Schuld muß nachgewiesen werden. Beweislastumkehr greift hier nicht. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Einzelfallbetrachtung. Wann, wieviel? Wo wurde das letzte Mal getankt. Wer hat getankt?
Das kann man hier kaum beantworten. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nein, leider ist keine Tankquittung mehr vorhanden!
Jetzt ist die Frage, ob es reicht, das nachgewiesen wurde, dass Benzin im Tank war.
Jedoch kann es ja jeder Fahrer gewesen sein, der davor das Auto hatte!
Die Frage ist, wer, wo, wann, wie, was getankt hat.
Und ich sehe es so, dass der Autohändler beweisen muss, dass es nicht vorher
falsch betankt wurde.... wenn das überhaupt geht??
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.01.09, 16:52 Titel:
ELAAA hat folgendes geschrieben::
Und ich sehe es so, dass der Autohändler beweisen muss, dass es nicht vorher falsch betankt wurde
Ein Diesel wird mit einer größeren Menge Benzin im Tank nicht sehr lange laufen. Also könnte eine Kombination aus evtl. vorhandener Tankquittung des vorletzten und gefahrenen Kilometern (und damit nötiger Tankmenge) des letzten Nutzers zumindest ziemlich handfeste Indizien liefern.
Im übrigen verschiebibert ins Schadensrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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