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Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der Vermieter auch ohne Grund jederzeit kündigen. Lediglich für eine 'außerordentliche', also fristlose Kündigung müssen über mehrere Monate mindestens zwei Mieten Rückstand aufgelaufen sein, oder der Mieter befindet sich nach zwei aufeinander folgenden Monaten mit 'einem nicht unerheblichen Teil' der Miete im Rückstand. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
... oder der Mieter befindet sich nach zwei aufeinander folgenden Monaten mit 'einem nicht unerheblichen Teil' der Miete im Rückstand.
Wieviel "nicht unerheblich" ist, ist nur für Mietverhältnisse über Wohnraum geregelt mit mehr als einer Monatsmiete (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
Man wird unterstellen können, dass die Anforderungen für die Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume nicht höher liegen.
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