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Gesellschaft aufgelöst, aber Probleme mit Unterlagen

 
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ratlos72
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:49    Titel: Gesellschaft aufgelöst, aber Probleme mit Unterlagen Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich möchte folgenden Fall zur Diskussion stellen:

Eine GbR bestand Anfang 2006 aus drei Gesellschafter A, B, und C.

Während eines Einstweiligen Verfügungsverfahren (durch A angestrebt gegen B) im Sommer 2006, wurde sich vor einem Amtsgericht verglichen. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen von B wurden wie vereinbart von A getragen. A führt eine Gesellschaft unter gleichem Namen von diesem Tage an fort bzw. neu fort.
B und C wurden von jeglichen Verpflichtungen gegenüber dritten freigesprochen.

A war als Geschäftsführer der Gesellschaft vertraglich eingesetzt und hatte unter anderem auch die Aufgabe die finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft zu regeln.

2008 bekam B einen geänderten Bescheid des Finanzamtes, in dem er aufgefordert wird, Steuern für 2006 nachzuzahlen. Wie B erfuhr wurde durch A keine Erklärung abgegeben und das Finanzamt hat dann geschätzt. B forderte A auf, die Sache zu bereinigen oder aber Unterlagen auszuhändigen, um selbst tätig werden zu können. B verfügt über keinerlei Unterlagen. A weigert sich.
B bekommt nun mittlerweile auch Nachzahlungsforderungen für das Jahr 2005.
B sind die Hände gebunden.

Wie ist die Rechtslage?
Kann B auf Herausgabe der Unterlagen bestehen?
Kann B die durch die Schätzung zuviel gezahlte Steuer von A eintreiben (Schadensersatz)
Was könnte B noch machen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Mfg Ratlos72
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

BGB § 716 Kontrollrecht der Gesellschafter
(1) Ein Gesellschafter kann, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten, die Geschäftsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen.(2) Eine dieses Recht ausschließende oder beschränkende Vereinbarung steht der Geltendmachung des Rechtes nicht entgegen, wenn Grund zu der Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht.
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ratlos72
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

B kann also auf die Herausgabe bestehen und müßte einen Anwalt einschalten, wenn A die Unterlagen nicht herausgibt. Müsste A in diesem Fall die Kotsen für den Anwalt von B übernehmen?
Wie sieht es mit einem evtl. Schadensersatz aus?
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

ratlos72 hat folgendes geschrieben::


B kann also auf die Herausgabe bestehen


Nein, B darf sie einsehen!
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ratlos72
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, danke für den Hinweis. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Verlegen

Wenn A ihn aber nun nicht einsehen lässt?
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

ratlos72 hat folgendes geschrieben::


Wenn A ihn aber nun nicht einsehen lässt?


Dann muss B klagen. Gewinnt B zahlt A die Kosten.
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ratlos72
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.
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