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Wasserschaden durch Duschen

 
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amnesiac
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Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 14:38    Titel: Wasserschaden durch Duschen Antworten mit Zitat

Guten Tag

angenommen in einer Mietwohnung entsteht ein Wasserschaden dadurch, dass beim Duschen das Wasser in die Öffnung des Rollladengurtes gelangt. Die Badewanne/Dusche befindet sich nämlich unter einem Fenster. So gelangt das Wasser unter den Boden und somit auch an die Wände, an denen sich nach elf Jahren des Duschens nun Feuchtigkeit sammelt. Das Wasser muss schnellstmöglich abgesaugt werden, da Gefahr für den unteren Mieter besteht. Nun stellt sich mir die Frage, wer die Kosten der Instandsetzung tragen muss. Der Vermieter gibt dem Mieter die Schuld, der wurde aber nciht auf die mögliche Gefahr hingewiesen. Auch lässt es sich kaum vermeiden, dass Wasser in die Öffnung des Rollladengurtes gelangt. Und komischerweise tritt das Problem erst nach elf Jahren auf.

Wie ist die Rechtslage?

MfG amnesiac
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Badewanne oder Dusche?
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amnesiac
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Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Badewannendusche?

Eine Badewanne mit Brause.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

amnesiac hat folgendes geschrieben::
Badewannendusche?

Eine Badewanne mit Brause.

Lachen
Also eine Badewanne. Dann könnte der VM argumentieren, dass Duschen dann ein nicht vertragsgemäßer Gebrauch ist. Ob er damit durchkommt ist vom Einzelfall abhängig (z.B. mit der Frage ob eine Trennwand oder Duschstange an der Wanne war als die Wohnung gemietet wurde)
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist ein herrlicher Fall um durch alle möglichen Instanzen zu gehen. Wenn der Mieter eine private Haftpflicht hat, in der Mietsachen eingeschlossen sind, sollte er das umgehend der Versicherung melden. Die kümmert sich dann um alles weitere. Die wehrt auch die unbegründeten Forderungen des VMs ab. Sprich se stellt auch nen Anwalt wenn es vor Gericht gehen sollte.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Also eine Badewanne. Dann könnte der VM argumentieren, dass Duschen dann ein nicht vertragsgemäßer Gebrauch ist. Ob er damit durchkommt ist vom Einzelfall abhängig (z.B. mit der Frage ob eine Trennwand oder Duschstange an der Wanne war als die Wohnung gemietet wurde)


Hier ein Urteil zu deiner Antwort.

Duschen in der Badewanne muss möglich sein, ohne dass sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor (LG Bochum 5 S 100/91 WM 92, 431).

Wie weit man dieses jetzt auf den Gurtkasten anwenden kann, dass müsste mal ein Rechtsanwalt für Mietrecht beantworten.

Gruß
pcwilli
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