Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.01.09, 14:38 Titel: Wasserschaden durch Duschen
Guten Tag
angenommen in einer Mietwohnung entsteht ein Wasserschaden dadurch, dass beim Duschen das Wasser in die Öffnung des Rollladengurtes gelangt. Die Badewanne/Dusche befindet sich nämlich unter einem Fenster. So gelangt das Wasser unter den Boden und somit auch an die Wände, an denen sich nach elf Jahren des Duschens nun Feuchtigkeit sammelt. Das Wasser muss schnellstmöglich abgesaugt werden, da Gefahr für den unteren Mieter besteht. Nun stellt sich mir die Frage, wer die Kosten der Instandsetzung tragen muss. Der Vermieter gibt dem Mieter die Schuld, der wurde aber nciht auf die mögliche Gefahr hingewiesen. Auch lässt es sich kaum vermeiden, dass Wasser in die Öffnung des Rollladengurtes gelangt. Und komischerweise tritt das Problem erst nach elf Jahren auf.
Badewanne oder Dusche? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Also eine Badewanne. Dann könnte der VM argumentieren, dass Duschen dann ein nicht vertragsgemäßer Gebrauch ist. Ob er damit durchkommt ist vom Einzelfall abhängig (z.B. mit der Frage ob eine Trennwand oder Duschstange an der Wanne war als die Wohnung gemietet wurde) _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Ja, das ist ein herrlicher Fall um durch alle möglichen Instanzen zu gehen. Wenn der Mieter eine private Haftpflicht hat, in der Mietsachen eingeschlossen sind, sollte er das umgehend der Versicherung melden. Die kümmert sich dann um alles weitere. Die wehrt auch die unbegründeten Forderungen des VMs ab. Sprich se stellt auch nen Anwalt wenn es vor Gericht gehen sollte.
Also eine Badewanne. Dann könnte der VM argumentieren, dass Duschen dann ein nicht vertragsgemäßer Gebrauch ist. Ob er damit durchkommt ist vom Einzelfall abhängig (z.B. mit der Frage ob eine Trennwand oder Duschstange an der Wanne war als die Wohnung gemietet wurde)
Hier ein Urteil zu deiner Antwort.
Duschen in der Badewanne muss möglich sein, ohne dass sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor (LG Bochum 5 S 100/91 WM 92, 431).
Wie weit man dieses jetzt auf den Gurtkasten anwenden kann, dass müsste mal ein Rechtsanwalt für Mietrecht beantworten.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.