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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 15:05    Titel: Was könnte man tun, Antworten mit Zitat

wenn der Verwalter ohne Beschluss mit dem Beiratsvorsitzenden einen Vertrag abschließt, der dem Vorsitzenden Geld bringt?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dann handelt der Verwalter ja nicht im Auftrag der WEG und zahlt das Geld aus eigener Tasche. Ist doch OK.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Dann handelt der Verwalter ja nicht im Auftrag der WEG und zahlt das Geld aus eigener Tasche. Ist doch OK.


Ach ja? Und woher stammt diese Erkenntnis?

Niemand außer der TE weiß bisher, was mit dem beanstandeten Vertrag vereinbart wurde. Niemand außer der TE weiß bisher, welche Kompetenzen der Verwalter nach der Teilungserklärung hat. Vielleicht ist der Verwalter ja gereadezu zum Abschluss des beanstandeten Vertrags verpflichtet.

Bevor man irgendwelche Ergebnisse verkündet, sollte man vielleicht zumindest ansatzweise wissen, worüber man spricht. Weinen

Im übrigen ist die Zahlungspflicht des Verwalters auch für den Fall einer Kompetenzüberschreitung keineswegs die zwingende Rechtsfolge. Vielmehr trifft die Zahlungspflicht auch in diesem Fall zunächst die Gemeinschaft, die dann vielleicht einen Schadenersatzanspruch gegen den Verwalter hat. Voraussetzung für jeden Schadenersatzanspruch ist allerdings zunächst ein Schaden.
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 16:59    Titel: ja, Antworten mit Zitat

der langjährige Hausmeister wurde zum 31.12.08 gekündigt und der Eigentümer, der hier wohnt, hat mit dem Verwalter am 19.12.08 rückwirkend zum 1.11.08 einen Vertrag geschlossen. Am 25.11.08 hat der Eigentümer ohne jemanden zu fragen und ohne Beschluss die Äste von dem Baum vor meinem Balkon absägen lassen, von einem anderen schönen Baum sogar noch mehr, als nur Äste. Bei mir ist der Sonnen- und Sichtschutz weggefallen ich muss mir jetzt Ersatz kaufen.

Abendgruß, biggi33
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 09:21    Titel: Re: ja, Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
der langjährige Hausmeister wurde zum 31.12.08 gekündigt und der Eigentümer, der hier wohnt, hat mit dem Verwalter am 19.12.08 rückwirkend zum 1.11.08 einen Vertrag geschlossen. Am 25.11.08 hat der Eigentümer ohne jemanden zu fragen und ohne Beschluss die Äste von dem Baum vor meinem Balkon absägen lassen, von einem anderen schönen Baum sogar noch mehr, als nur Äste. Bei mir ist der Sonnen- und Sichtschutz weggefallen ich muss mir jetzt Ersatz kaufen.

Abendgruß, biggi33


Das Problem scheint also nicht die Auftragsvergabe zu sein, sondern die Tatsache, dass die Ausführung der Gartenpflege einem einzelnen Wohnungseigentümer offenbar nicht gefällt.
Der eine beklagt sich über den weggefallenen Sonnenschutz, der andere hatte sich vorher über zu viel Beschattung beklagt. Es wird nur selten allen recht zu machen sein...
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