Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
lovely_katja noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.01.2009 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 16.01.09, 18:36 Titel: Ephedrin bestellt, jetzt Strafbescheid |
|
|
ich habe vor einigen monaten ephedra supercaps im internet bestellt. ich habe das paket nie bekommen. heute hatte ich einen bescheid vom hauptzollamt dresden im briefkasten. ich soll dazu stellung beziehen. wann ich das zeug bestellt habe etc. jetzt habe ich panik! was soll ich machen? alles abstreiten oder können die mir was nachweisen? angeblich kommt das paket aus tschechien...was soll ich jetzt bloß tun? weiß jemand, was strafrechtlich auf mich zukommt, wenn ich alles zugebe?danke im voraus |
|
Nach oben |
|
|
carn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 2872
|
Verfasst am: 16.01.09, 19:00 Titel: |
|
|
Erster Vorschlag lautet, dass nicht ihnen sowas passiert ist, sondern dass sie einen hypothetischen Fall skizieren in dem ein gewisser A,...
Denn das entspricht den Forumsrichtlinien, da hier Rechtsberatung unzulaessig oder so ist. |
|
Nach oben |
|
|
lovely_katja noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.01.2009 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 16.01.09, 21:07 Titel: |
|
|
also, meine freundin hat sich im internet ephedra supercaps bestelt....jetzt hat sie ne strafanzeige am hals....was genau soll sie schreiben?????????? sie ist noch nicht vorbestraft....was genau soll sie in den bescheid schreiben????? |
|
Nach oben |
|
|
markus_1002001 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 136 Wohnort: Bielefeld
|
|
Nach oben |
|
|
Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 16.01.09, 21:53 Titel: |
|
|
Ein fiktiver Fall ist nicht nötig. So steht das nirgends in den Regeln.
Man kann ruhig seinen eigenen Fall schildern. Nur muss man erkennen, was das Forum hier leisten kann und soll und was nicht.
Die Erläuterung der Rechtslage("Was erwartet mich?") ist zulässig und gewünscht.
Nur eine Beratung als Antwort auf("Was soll ich jetzt tun?") ist, was hier nicht gern gesehen ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
Nach oben |
|
|
Volker13 Gast
|
Verfasst am: 16.01.09, 22:37 Titel: |
|
|
liebe lovely-katja,
wie Gammaflyer schon recht zutreffend geantwortet hat, kann das forum Ihnen natürlich keine Tipps geben, wie Sie sich verhalten sollen.
Zu Ihrer Kenntnis möchte ich ausführen, dass Sie wahrscheinlich keinen Strafbescheid vom hauptzollamt erhalten haben, sondern lediglich einen Anhörungsbogen zur sache.
Das hauptzollamt möchte natürlich wissen, warum die Arznei aus tschechien eingeführt werden soll und zu welchem Zweck. Dies jedoch können sie nur ganz allein beantworten.
Das Forum kann Ihnen deshalb gar nicht mitteilen, was zu erwarten wäre. |
|
Nach oben |
|
|
Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
|
|
Nach oben |
|
|
fragerich noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.03.2009 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 01.03.09, 21:02 Titel: |
|
|
ohoh
post vom hauptzollamt in dresden bekommen, weil 60 ephedra supercaps bestellt habe.
darin die aufforderung, zu der bestellung zu äußern.
das zollamt hat ein strafverfahren eingeleitet.
was soll man nun tun ?
und was erwartet einen ?
angenommen man wäre schonmal btm-auffällig geworden wegen cannabis am steuer.
es wird "bannbruch in verbindung mit einem verstoß gegen das arzneimittelgesetz" vorgeworfen.
anbei ein formular zum rücksenden.
in welcher beziehung stehe ich zum absender ?
wie kam kontakt zustande ?
wann und wie habe ich bestellt ?
welchen preis habe ich bezahlt ?
für wen ist das präperat bestimmt ?
war mir bekannt, daß das präperat nicht zugelassen ist ?
wie oft habe ich schon bestellt ?
habe ich die präperate weitergegeben ?
möchte ich noch eigene angaben machen ?
schöne scheiße.
wie verhält man sichjetzt am besten ? |
|
Nach oben |
|
|
rettich FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
|
Verfasst am: 01.03.09, 21:46 Titel: |
|
|
In solchen Fällen halte ich nur eine Vorgehensweise für vernünftig: Zum Anwalt gehen, und zwar sofort! Ohne Rücksprache mit dem Anwalt KEINERLEI Aussage machen. |
|
Nach oben |
|
|
fragerich noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.03.2009 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 01.03.09, 22:38 Titel: |
|
|
was könnte denn das strafmaß sein.
bin student und krankenpfleger |
|
Nach oben |
|
|
Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
|
Verfasst am: 01.03.09, 22:54 Titel: |
|
|
Solche Dinge, wie das Strafmaß, sind mit so vielen unabwägbaren Faktoren verbunden, daß eine sinnvolle Beantwortung nicht möglich ist.
Was aber gut passieren kann, daß ein Krankenpfleger mit Vorstrafen im BTM- Bereich Probleme kriegen könnte, einen Arbeitsplatz zu behalten, zu bekommen, bzw. nach §2 Absatz 2 KrPflG seine Zulassung verlieren könnte. _________________ Geist ist Geil! |
|
Nach oben |
|
|
fragerich noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.03.2009 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 01.03.09, 23:57 Titel: |
|
|
also meinen lappen wegen der cannabis MPU hab ich ja wieder und mein führungszeugnis ist auch sauber geblieben ?
meinst du jetzt probleme mit dem bundeszentralregister ? |
|
Nach oben |
|
|
pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
|
Verfasst am: 02.03.09, 01:46 Titel: |
|
|
wenn man nach ephedrin u. AMG (ArzneiMittelGesetz) googelt, fallen worte wie - je nach dosierung ein verstoß gegen AMG od. ggf. sogar BTMG - wenn man die sache schwarz malt u. sich StVG §2 Abs. 4
Zitat: | Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. |
ansieht könnte das den lappen kosten - würde es zum. für mich als laien bedeuten! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
|
Nach oben |
|
|
|