Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unter Druck gesetzt vom neuen Vermieter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unter Druck gesetzt vom neuen Vermieter

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Debian
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 19:49    Titel: Unter Druck gesetzt vom neuen Vermieter Antworten mit Zitat

Familie A hatte vor mit seinen 2 kleinen KIndern um zu ziehen. Neue Wohnung einer Genossenschaft war gefunden und MIetvertrag wurde unterschrieben. Daraufhin wurde direkt der derzeit laufende gekündigt. So weit, so gut.
Nun ruft 3 Wochen vor dem Umzug der Familie der neuer Vermieter an und sagt dass die Wohnung unrenoviert ist und die Mieter diese so nehmen müssen(Vormieter starke Raucher und "Schweine") und dafür 350 Euro zum renovieren bekommen oder die Wohnung halt nicht haben könnten. Es gäbe auch keine Ausweichwohnung innerhalb der Genossenschaft. Also so nehmen oder nicht!

Die dusselige Familie zieht notgedrungen mit den 350 Euro für die Renovierung in die Wohnung ein. Die Wohnung stellt sich im Nachhinein aber als in einem so schlechten Zustand heraus, dass die 350 Euro niemals auch nur ansatzweise reichen werden.
Der Vermieter verweist auf die schriftliche Abmachung, dass mit der Zahlung die Wohnung als Vertragsgemäß gillt.

Nun wurde die Familie aber ja unter Druck gesetzt dieses zu unterschreiben, da sie sonst auf der Straße gelandet wären. Die Mietkaution wäre dann auch erstmal weg gewesen und hätte nicht kurzerhand ersetzt werden können.

Kann man dagegen in irgendeiner Weise vorgehen?
War das Nötigung des Vermieters?

Danke Euch!
_________________
Wer viel spricht hat weniger Zeit zum Denken

Wer viel spricht, hat nicht unbedingt etwas gesagt!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde eine renovierte Wohnung angeboten oder eine unrenovierte.

Bei einer unrenovierten Wohnung hat der Mieter eine Beihilfe bekommen und kann meiner Ansicht nach zufrieden sein denn der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet.

Das einzigste was der Mieter noch machen kann wäre mit dem Vermieter über eine weitere Spende zu sprechen, in Form auf Verzicht von ein oder zwei Monatsmieten, da die Kosten und der Arbeitsaufwand nicht abzuschätzen war.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Debian
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht ja darum, dass der Vermieter die Notlage des Mieters ausgenutzt hat. Natürlich wurde eine unrenovierte Wohnung übergeben.
Wenn ein Bankräuber in der Bank der Angestellten die Waffe auf die Brust hält, kann er ja später auch nicht sagen dass sie das Geld ja nicht hätte geben müssen.
Der Vermieter hat den neuen Mieter absichtlich ein Angebot gemacht, dass dieser annehmen musste, er hatte keine andere Wahl.
_________________
Wer viel spricht hat weniger Zeit zum Denken

Wer viel spricht, hat nicht unbedingt etwas gesagt!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich hatte der Mieter eine Wahl, er hat sich für die Annahme des Angebots entschieden. Somit muss er jetzt damit klar kommen. Wie pcwilli schon schrieb, mit dem VM reden und hoffen das es was bringt. Was anderes wird nicht drin sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Natürlich hatte der Mieter eine Wahl, er hat sich für die Annahme des Angebots entschieden.

Diese Anwort verblüfft mich. Deine Standardantwort ist doch eigentlich immer "Gemietet wie gesehen." Auf den Arm nehmen

Dummerweise lese ich aber nichts davon, dass Familie A die Wohnung besichtigt hat und wenn, dann gab es noch eine 2. Wahl, nämlich diese Wohnung erst gar nicht anzumieten.

 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Debian hat folgendes geschrieben::
Es geht ja darum, dass der Vermieter die Notlage des Mieters ausgenutzt hat. Natürlich wurde eine unrenovierte Wohnung übergeben.
Wenn ein Bankräuber in der Bank der Angestellten die Waffe auf die Brust hält, kann er ja später auch nicht sagen dass sie das Geld ja nicht hätte geben müssen.
Der Vermieter hat den neuen Mieter absichtlich ein Angebot gemacht, dass dieser annehmen musste, er hatte keine andere Wahl.


Wurde Ihnen denn eine andere Wohnung für den Vertragsabschluß gezeigt??? wenn Ja dann hat der der Vermieter eine Notlage , sogar eine sehr große,wenn Sie auf Erfüllung des Vertrages pochen.

Jedenfalls habe ich den TE so verstanden
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.