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Hallo,
kann mir bitte jemand erklären, warum beim Unterhaltsvorschuß inzwischen das Kindergeld zu 100% mit angerechnet wird?
Mein Sohn wird im Februar sechs Jahre alt und ich habe ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, dass der Mindestunterhalt auf 322 € gestiegen ist, aber das Kindergeld zu 100% abgezogen wird?
Da bleiben noch nicht mal 50 % vom Mindestunterhalt übrig.
Warum? Früher wurde es nur hälftig abgezogen und jetzt bleiben mir mal gerade 41 Euro mehr???
Dadurch wird der Barunterhaltspflichtige noch mehr entlastet und der betreuende Elternteil wesentlich mehr belastet. Von der Kindergelderhöhung habe ich keinen Cent mehr. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Gibt es schon irgendeine Initiative, bei der man ganz offiziell dagegen protstieren kann?
Wenn nicht, sollte eine gegründet werden.
(Eventuell auch mit Hilfe der riesigen Tageszeitschrift, die bringt das immer so schön reisserisch!)
Immerhin ist es eine rießige Mogelpackung!
Die Kosten für die Kinder werden immer höher, die Hortplätze bei uns werden abgeschafft, in den Ferien kann man schauen, wo man mit seinem Kind bleibt und jetzt "kürzen" sie den Alleinerziehenden noch den Unterhalt für das Kind.
Für die Väter/Barunterhaltspflichtigen der Kinder bis zwölf, die keinen Unterhalt bezahlen, ist der Anreiz noch größer geworden, nicht zu bezahlen, denn dem Jugendamt muß man ja 168 € monatlich weniger zurückbezahlen, als wenn man schön brav Unterhalt bezahlt. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
jetzt "kürzen" sie den Alleinerziehenden noch den Unterhalt für das Kind
weniger ist es nach meiner Berechnung nicht:
Jetzt 158 UVG, 164 KiG, bisher 154 KiG und 168 UVG.
BTW: Der Unterhalt wurde zudem nicht gekürzt, sondern erhöht. Zwar ist der Zahlbetrag teilweise gleich und die Erhöhung insgesamt ein Witz.
Trotzdem kann man vom Staat nicht verlangen, dass er den vollen Unterhalt des nichzahlenden Vaters oder der nichtzahlenden Mutter übernimmt.
Wenn er/sie dem JA weniger zahlen muss, muss er dafür der Mutter/dem Vater mehr zahlen, wenn er/sie überhaupt zaheln muss. Vor wem er/sie sich bzgl. Rückzahlung letztlich drückt, ist doch eigentlich auch schon egal. _________________ Gruß
Peter H.
Deshalb hatte ich das "kürzen" auch in Anführungszeichen gesetzt.
Aber im Endeffekt habe ich von der Erhöhung des Kindergeldes genau 0 Euro. Also gibt es nichts, worüber ich mich freuen könnte. Es ist und bleibt eine Mogelpackung.
Nein, der Barunterhaltspflichtige muß dem anderen Elternteil nicht mehr bezahlen, da bei UV der betreuende Elternteil das Unterhaltsrecht an das Jugendamt abtritt und das Jugendamt nur das einfordert, was es auch ausgibt. Und somit spart er, wenn er erst mal nicht bezahlt und nur dem JA zurückzahlen muß. Die Differenz zwischen dem eigentlichen Mindestsatz und dem UV muß er nicht nachzahlen.
Nein, ich erwarte auch nicht, dass der Staat das übernimmt. Aber die Jugendämter und Gerichte sollten doch mal genauer nachsehen und sich mehr drum kümmern, dass die Barunterhaltspflichtigen sich nicht so leicht aus der Affaire ziehen können.
Keine Frage, es gibt genügend, die gerne zahlen würden, wenn sie könnten. Denen sei es auch gegönnt, dass sie nicht sooo viel nachzahlen müssen, aber die, die sich davor drücken, die werden damit für ihr Verhalten noch belohnt.
Ja, ich weiß, ich reagiere ziemlich emotional, aber mich ärgert es, dass immer nur die, die eigentlich genug Geld zur Verfügung haben, von solchen Gesetzen profitieren.
Die, die entlastet werden sollten, sprich die sozial Unterschicht und untere Mittelschicht, haben großteils überhaupt nichts davon. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Nein, der Barunterhaltspflichtige muß dem anderen Elternteil nicht mehr bezahlen, da bei UV der betreuende Elternteil das Unterhaltsrecht an das Jugendamt abtritt und das Jugendamt nur das einfordert, was es auch ausgibt. Und somit spart er, wenn er erst mal nicht bezahlt und nur dem JA zurückzahlen muß. Die Differenz zwischen dem eigentlichen Mindestsatz und dem UV muß er nicht nachzahlen.
Doch, eben an den betreuenden Elternteil, sofern in Verzug!! Dazu muss das der beteuende Elternteil eben zu diesem Zweck auch geltend machen. Der Unterhaltsanspruch geht nur in der Höhe der tatsächlichen Leistung auf das JA über. Bzgl. des Restes zum eigentlichen Tabellenunterhalt findet ein Übergang nicht statt! _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 17.01.09, 16:31 Titel:
Zitat:
Ja, ich weiß, ich reagiere ziemlich emotional, aber mich ärgert es, dass immer nur die, die eigentlich genug Geld zur Verfügung haben, von solchen Gesetzen profitieren.
Die, die entlastet werden sollten, sprich die sozial Unterschicht und untere Mittelschicht, haben großteils überhaupt nichts davon.
Entlastet werden sollen üblicher Weise die, die überhaupt etwas beitragen. Wer nichts beiträgt kann auch nicht von seiner Last befreit werden weil er keine trägt sondern den anderen zur Last fällt... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Entlastet werden sollen üblicher Weise die, die überhaupt etwas beitragen. Wer nichts beiträgt kann auch nicht von seiner Last befreit werden weil er keine trägt sondern den anderen zur Last fällt...
Herzallerliebster Windalf, glauben Sie mir, ich bin vollzeit berufstätig, zahle brav und pünktlich alle Steuern und zahle auch meine Betreuungskosten aus eigener Tasche.
Ich bekomme keinerlei Subventionen von Staats wegen, ausser halt den zuvor genannten UV.
Diesen würde ich dem Staat gerne ersparen, wenn der Kindesvater seiner Pflicht nachkommen würde.
@ Holzschuher:
Zitat:
Doch, eben an den betreuenden Elternteil, sofern in Verzug!! Dazu muss das der beteuende Elternteil eben zu diesem Zweck auch geltend machen. Der Unterhaltsanspruch geht nur in der Höhe der tatsächlichen Leistung auf das JA über. Bzgl. des Restes zum eigentlichen Tabellenunterhalt findet ein Übergang nicht statt!
Da ist mir komplett neu, was muß ich tun, um das geltend zu machen. Wie funktioniert das? _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Guten Morgen,
ja, den restlichen Unterhalt geltend machen. Mir wurde vom JA gesagt, dass ich ALLE Ansprüche an sie abtrete und sich das JA um die Eintreibung des Unterhaltes kümmert.
Das war vor vier Jahren. Ein Titel wurde von mir persönlich nicht beantragt, da der Kindesvater vorher regelmässig bezahlt hatte.
Kann ich die Differenz zw. dem UV und dem Mindestunterhalt von den den letzten vier Jahren immer noch einfordern?
Und was muß ich tun, um die Differenz für die nächsten Jahre geltend zu machen? _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Kann ich die Differenz zw. dem UV und dem Mindestunterhalt von den den letzten vier Jahren immer noch einfordern?
...nur, wenn Verzug vorlag und selbst dann nur ca. 1 Jahr zurück, da der BGH selbst bei Verzug annimmt, dass ein Unterhaltsberechtigter den Unterhalt verwirkt hat, wenn er ihn länger als ein Jahr nicht einfordert, vollstreckt.
Ashley7 hat folgendes geschrieben::
Und was muß ich tun, um die Differenz für die nächsten Jahre geltend zu machen?
...in Verzug setzen und spätestens jeweils vor Ablauf eines Jahres immer wieder einfordern, vollstrecken. _________________ Gruß
Peter H.
Okay, danke für die Auskunft, dann werde ich mich mal gnz schnell dran machen und das regeln.
Schönes WE noch! _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
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