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"Versicherungssteuer
Beiträge zu Lebensversicherungen sind von der Versicherungssteuer befreit, wenn der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (beziehungsweise bei juristischen Personen der Sitz der Geschäftsleitung in Deutschland ist). Für Versicherungsnehmer, die einem der übrigen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes angehören, ist gegebenenfalls die landesübliche Versicherungstseuer zu erheben. "
Gilt das nur für Lebensversicherungen?
Was ist wenn man trotz dieser Regelung jahrelang Versicherungssteuer zahlt?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen 19% Mehrwertsteuer und 19%Versicherungssteuer (Mir ist aufgefallen das letzteres an die Mehrwertsteuer gekoppelt ist)
"Versicherungssteuer
Beiträge zu Lebensversicherungen sind von der Versicherungssteuer befreit, wenn der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (beziehungsweise bei juristischen Personen der Sitz der Geschäftsleitung in Deutschland ist). Für Versicherungsnehmer, die einem der übrigen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes angehören, ist gegebenenfalls die landesübliche Versicherungstseuer zu erheben.
wo ist denn das Zitat her? nicht aus dem VersStG, oder?
mc_chris_28 hat folgendes geschrieben::
Gilt das nur für Lebensversicherungen?
In Deutschland sind nicht nur die Beiträge zur Lebensversicherung von der Versicherungsteuer befreit, sondern auch die zur privaten Krankenversicherung. Außerdem gibt´s (wei in deinem "Zitat" angeführt) Sonderregelungen für Versicherungsnehmer, die im Ausland leben.
mc_chris_28 hat folgendes geschrieben::
Was ist wenn man trotz dieser Regelung jahrelang Versicherungssteuer zahlt?
wie ist das jetzt gemeint? Versicherugnssteuer auf Lebensversicherung? Wurde keine erhoben. Oder ist gemeint, ein VN, der im Ausland wohnt, hat eine deutsche Sach- oder Haftpflichtversicherung und hat irrtümlich Versicherungsteuer gezahlt?
mc_chris_28 hat folgendes geschrieben::
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen 19% Mehrwertsteuer und 19%Versicherungssteuer (Mir ist aufgefallen das letzteres an die Mehrwertsteuer gekoppelt ist)
Der Unterschied ist der: Versicherungsteuer wird auf den Beitrag einer Sach-, Haftpflicht-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung erhoben. Umsatzsteuer (vulgo "Mehrwertsteuer") wird auf den Preis anderer Dienstleistungen oder Waren erhoben.
Im übrigen ist der Versicherungsteuersatz nicht einheitlich bei 19 %. Feuerversicherungen sind mit 14 % belastet (liegt daran, dass im Beitrag der Feuerversicherung bereits Feuerschutzsteuer enthalten ist; damit soll "Doppelbesteuerung" vermieden werden). Der Beitrag für Vertischerungsverträge mit Feueranteil (z.B. Wohngebäude- oder Hausratversicherung) beträgt deswegen 17,75 bzw. 18 %. Eine weitere Sonderregelung gibt´s für die "Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr": hier liegt der Verssteuersatz bei 2 oder 3 Prozent oder so. Weiß nicht genau. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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