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Brille als Zuschauer bei einer Sportveranstaltung beschädigt

 
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metusal1x
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Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 15:04    Titel: Brille als Zuschauer bei einer Sportveranstaltung beschädigt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet.

Ich möchte eben folgenden Vorfall schildern:

Als Zuschauer eines Fußballturniers (Hallenturnier), welches von einem offiziellen Fußballverein ausgerichtet wurde, stand ich auf der Tribüne und habe mir ein laufendes Spiel angeschaut.
Als der Ball plötzlich in meine Richtung flog, bin ich dem Ball ausgewichen, allderings kam dieser postwendend von einem Betonpfeiler zurück und leider genau in mein Gesicht. Die Brille zerschellte in 2 Teile.

Meine Frage ist also, wie hier die Rechtslage bezüglich der Haftung ist. Muss der Verein als Veranstalter bzw. die Haftpflichtversicherung des Veranstalters für die Reparaturkosten aufkommen.

Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 19:57    Titel: Haftung Antworten mit Zitat

Grundsätzlich muss wohl der Verein für die beschädigte Brille haften. Mögicherweise hat der Besucher B, als er die Eintrittskarte für das Spiel gekauft hat, die Besuchs- und Benutzungsbedingungen des Veranstalters akzeptiert, wonach explizit für diesen Fall einer Sachbeschädigung ein Haftungsausschluss vereinbart worden ist. Das müsste im Einzelfall geprüft werden. B sollte vielleicht auch einmal auf seine Eintrittskarte schauen, vielleicht findet sich dort schon ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Not müssen diese beim Veranstalter angefordert werden.
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metusal1x
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es war ohne Eintritt folglich auch ohne Eintrittskarte, aber es müsste ja trotzdem die Besuchs- und Benutzungsbedingungen des Veranstalters gelten oder irre ich mich da?
Soweit ich mich erinnere, habe ich kein Hinweisschild im EIngangsbereich gesehen, auf dem etwas stand, wie z.B. Benutzung auf eigene Gefahr oder so.

Ergibt sich daraus irgendeine Änderung für die Rechtslage?

Danke + Gruß
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