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Servicepauschale bezahlt - und trotzdem keine Garantie?!

 
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mali1989
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Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 18:21    Titel: Servicepauschale bezahlt - und trotzdem keine Garantie?! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einen Scanner eingeschickt, der außerhalb der Garantiezeit war.

Folglich habe ich von der Firma einen Brief mit einem Kostenvoranschlag erhalten zu einer Servicepauschale von gut 13€, die ich doch bezahlen solle, damit mein Gerät ausgetauscht werden könne.

Gesagt getan, alles überwiesen, bekomme ich gestern ein total neues Gerät zugeschickt, das (wie konnte es anders sein) wiederum kaputt war.

Nun habe ich bei der Firma wiederholt angerufen, dass das Gerät kaputt ist, und ich doch (da ich die Servicepauschale bezahlt habe und laut Kostenvoranschlag auf eine durchgeführte Reparatur ein Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten gilt) Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des Gerätes hätte.

Der Mitarbeiter machte mir jedoch deutlich, dass ich im Unrecht sei, da für Kleingeräte normalerweise eine Pauschale von mind. 29€ angelegt sein würde und er nicht wisse, was bei mir vorgefallen sei, dass ich nur gut 13€ bezahlen musste. Darüber hinaus meinte er, dass ich doch eine Premium-Hotline der Firma (0900er - Nummer, gilt für Kunden, deren Produkte außerhalb der Garantiezeit sind) anrufen soll, da nur diese Leute im Stande seien, mein Problem als Garantiefall einzustufen oder nicht und ich doch keinen Garantie-/Gewährleistungsanspruch hätte.

Wie ist nun die Rechtslage?
Ich bin nämlich der Ansicht, dass ich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung habe, da ich die von der Firma in einem Schreiben festgelegte Servicepauschale für den Austausch bzw Reparatur des Gerätes bezahlt habe.
Zudem steht in diesem Schreiben drin:
Zitat:
[...] da kein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch vorliegt, ist der Austausch Ihres Gerätes kostenpflichtig. Wir können Ihnen in diesem Fall den Austausch des Gerätes zu einem Pauschalpreis anbieten. [...] Auf die gemäß Kostenvoranschlag durchgeführte Reparatur besteht ein Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten.


Was meint ihr?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten! Winken
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