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wo und wie Scheidung mit Ausländer ?

 
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ukr
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 22:29    Titel: wo und wie Scheidung mit Ausländer ? Antworten mit Zitat

Ich habe in der Ukraine einen Ukrainer geheiratet.
In Deutschland haben wir gelebt.
Ich habe jetzt keinen Kontakt mehr zum Ehepartner und weiss auch die Anschrift nicht.
Ob er in Deutschland oder der Ukraine ist, weiss ich auch nicht.

Wo und wie beantrage ich die Scheidung ?
Ist es vor einem deutschen Amtsgericht möglich?
Das Amtsgericht, wo der Ehehaushalt war oder wo ich heute wohne?
Oder muss ich in der Ukraine auch etwas beantragen?

Danke für Antworten.
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 06:55    Titel: Re: wo und wie Scheidung mit Ausländer ? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie in Deutschland leben, sind die deutschen Gerichte zuständig. Wenn der Ehemann unbekannten Aufenthalts ist, ist das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht - Familiengericht - anzurufen.

Die Zustellungen müssen, wenn der Aufenthalt des Ehegatten unbekannt ist, "öffentlich" erfolgen. Welche Voraussetzungen hier notwendig sind, weiß der einzuschaltende Anwalt.

Wenn beide Ehepartner ukrainische Staatsangehörige sind, gilt für die Scheidung ukrainisches Familienrecht. Dieses wird vom deutschen Gericht angewandt.

Die Scheidung muß später nach den ukrainischen Vorschriften von den dortigen Behörden nach den dortigen Verfahren anerkannt werden, damit Sie auch in Ihrem Heimatland als geschieden registriert sind.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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