Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nehmen wir mal an,
eine älterer Herr verstirbt -leider.
Die nächsten Verwandten schlagen das Erbe aus,
müssen aber trotzdem für die Beerdigungskosten aufkommen -soweit in Ok!!!
Jetzt aber meine Frage:
Der letzte Vermieter veräußert alle verwertbaren Gegenstände in der Wohnung des
Verstorbenden (Auto- Wert ca 6000 euro) Möbel usw trotz das keine Mietschulden ec
verhanden waren.
Müssten diese Gegenstände nicht auch zur Erbmasse gezählt werden und zur Tilgung der
Beerdigungskosten heran gezogen werden?
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 17.01.09, 22:03 Titel:
Hier würde ich das zuständige Nachlaßgericht unterrichten. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.01.09, 09:47 Titel:
Vielleicht hat der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht, das auch für Entschädigungsforderungen des Vermieters gegen den Mieter und seine Erben und für die Miete für das laufende und das folgende Mietjahr in Anspruch genommen werden kann (§ 562 BGB).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.