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Erbmasse?

 
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wildente
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 17:59    Titel: Erbmasse? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an,
eine älterer Herr verstirbt -leider.
Die nächsten Verwandten schlagen das Erbe aus,
müssen aber trotzdem für die Beerdigungskosten aufkommen -soweit in Ok!!!
Jetzt aber meine Frage:
Der letzte Vermieter veräußert alle verwertbaren Gegenstände in der Wohnung des
Verstorbenden (Auto- Wert ca 6000 euro) Möbel usw trotz das keine Mietschulden ec
verhanden waren.
Müssten diese Gegenstände nicht auch zur Erbmasse gezählt werden und zur Tilgung der
Beerdigungskosten heran gezogen werden?
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 21:35    Titel: Re: Erbmasse? Antworten mit Zitat

Der Vermieter darf nicht einfach verkaufen, die Gegenstände gehören zum Nachlass.
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hier würde ich das zuständige Nachlaßgericht unterrichten.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht, das auch für Entschädigungsforderungen des Vermieters gegen den Mieter und seine Erben und für die Miete für das laufende und das folgende Mietjahr in Anspruch genommen werden kann (§ 562 BGB).
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Räumung der Wohnung dürfte ja auch nicht gerade billig sein.
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