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Angenommen Person A hat einen schweren Unfall und wird angeblich nicht überleben. Verwandte, die genau wissen, dass er keine Organspende durchführen lassen will, stimmen dem trotzdem zu. Ein Organspenderausweis, den er bei sich trägt und in dem ausdrücklich "Nein" steht, wird geflissentlich übersehen. Eine Niere wird übertragen, aber A wacht auf und kann gerettet werden.
Wie wäre hier die Rechtslage? Was könnte A alles tun?
naja, abgesehen davon dass in diesem Artikel auch zu lesen ist, dass es so in Deutschland nicht passieren kann -
wenn der so verblichene nach der Explantation (heißt das so?) wieder aufwacht, sollte man sich doch freuen. Dann ist möglicherweise zwar eine Niere weg. Doch allenthalben kann man mit einer Niere leben. Ganz tot mit zwei Nieren wäre das gößere Übel - auch wenn das ganze hier jetzt recht flapsig klingt.
das ist eine sehr gute Frage, das würde mich auch mal interssieren.
Ich weis nur, dass er seine Niere nicht zurück verlangen kann.
Es wird dann darauf hinauslaufen ob man den Verwandten nachweisen kann, dass sie davon informiert waren dass man nicht spenden will, Oder man wird versuchen festzustellen wo der Ausweiswar und warum er nicht beachtet wurde.
Damals begann das Herz eines Mannes plötzlich wieder zu schlagen, obwohl dieser bereits für tot erklärt worden war. In der Klinik durften zu jener Zeit im Rahmen eines Experiments Organe schon nach einem Herzstillstand und nicht erst nach dem Hirntod entnommen werden.
Hierzulande gilt einzig und allein die Hirntod-Regelung. Die Untersuchung wird von zwei erfahrenen Ärzten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt. Die klinischen Zeichen, die dabei untersucht werden, sind eindeutig und nicht reversibel.
Die Möglichkeit, das ein Mensch in Deutschland nach der Organentnahme weiterlebt, halte ich für undenkbar.
Die französische Regelung ist eine absolute Katastrophe. Es ist allgemein bekannt, das der Herzstillstand rein gar nichts mit dem Hirntod gemeinsam hat. Es ist für mich kaum nachvollziehbar, wie erfahrene Mediziner so etwas haben durchführen können.
Zur Kernfrage: Sie wird m.E. juristisch hierzulande nicht evident werden, da es solche Fälle nicht geben wird. A kann nichts mehr tun, denn A ist zum Zeitpunkt der Organentnahme bereits tot.
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