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Verfasst am: 17.01.09, 20:16 Titel: Welche Pflichten hat ein Betreuer bei Wohnungsauflösung ?
Guten Tag, ich erhoffe mir hier ein paar Antworten auf Fragen zur Abnahme einer Mietwohnung. Meine Mutter hat vom Gericht die Betreuung für eine über 80 Jahre alte Dame (Bekannte) übernommen, die auf ärztlichen Druck hin in ein Altenheim musste. Sie ist sehr vergesslich geworden und überall an den Möbeln waren Brandflecken von niederlegten Zigaretten oder Kerzen. Es ist ein Wunder, dass nicht mehr passiert ist.
Nun hat meine Mutter auf Anweisung eines amtlichen Betreuers die Wohnung gekündigt und auch für die Räumung der Wohnung gesorgt.
Es befindet sich aber ein geklebter Teppichbelag in den Räumen, der in fürchterlichem Zustand ist, aber von meiner Mutter nicht entfernt werden kann und es ist auch kein Geld mehr übrig vom Konto der alten Dame, da dieses zur Zuzahlung des Heims genutzt werden muss.
Wir wüssten gern, wie es sich bei der Übergabe der Wohnung verhält. Die Dame hat ca. 20 Jahre in der Wohnung gelebt. Was ist nun mit dem von ihr verlegten Teppich ??
Meine Mutter ist selbst herzkrank und ich m öchte möglichst vermeiden, dass sie dem Vermieter ahnungslos in der Rechtlage gegenübertreten muss.
Können Sie mir bitte sagen, wie die Rechtslage ist ?
Wie die Rechtslage aussieht, wird sich vermutlich in erster Linie dem Mietvertrag entnehmen lassen, den die Dame D seinerzeit unterzeichnet hat. Steht dort geschrieben - was wahrscheinlich ist - dass die Wohnung in dem Zustand besenrein zu übergeben ist, wie sie übernommen wurde, so muss wohl leider der Teppichboden, der zwanzig Jahre alt und stark ramponiert ist, entfernt werden. Gibt es keine Regelung im Vertrag, so greift die gesetzliche Regelung, die leider auch vorsieht, dass der Mieter bei Vertragsbeendigung die Wohnung in dem Zustand zu übergeben hat, in dem er sie übernommen hat. Die Thematik "Schönheitsreparaturen" ist davon getrennt zu betrachten.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, sich mit dem Vermieter V zu einigen. Wenn die herzkranke Mutter M, was verständlich ist, selbst mit eigener Hand den Teppichboden nicht entfernen kann, so gibt es vielleicht Freunde, Verwandte pp., die hier behilflich sein können. Ist auch das nicht vorhanden, so könnte M möglicherweise einwenden, dass sich der Vermieter V gerne einen Titel hinsichtlich der Kosten der Entfernung des Teppichbodens holen kann, dieser jedoch wegen der desolaten Vermögensverhältnisse von D nicht vollstreckt werden kann. Oder M einigt sich mit V auf Ratenzahlung.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 18.01.09, 00:01 Titel: Re: Welche Pflichten hat ein Betreuer bei Wohnungsauflösung
korelli2004 hat folgendes geschrieben::
Meine Mutter hat vom Gericht die Betreuung für eine über 80 Jahre alte Dame (Bekannte) übernommen, die auf ärztlichen Druck hin in ein Altenheim musste.
und
Zitat:
Nun hat meine Mutter auf Anweisung eines amtlichen Betreuers die Wohnung gekündigt und auch für die Räumung der Wohnung gesorgt.
Wer ist nun der Betreuer? _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Hallo, erstmal herzlichen Dank an J. Herzog für die Ausführungen. Der Mietvertrag sagt wohl aus, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, aber der Vertrag wurde ja nicht mit meiner Mutter geschlossen..... Da es seitens der Mieterin keine Verwandten gibt, werden wir wohl den Hinweis "Titel hinsichtlich der Kosten einholen" aufgreifen, wenn der Vermieter nicht ohne Probleme mit der Wohnung einverstanden ist, wie sie übergeben werden kann.
Ist es nicht so, dass der Vermieter eher froh sein kann, dass die Wohnung zumindest so weit leer ist, da er auch in dieser Hinsicht keine Handhabe hätte ?
an UHU1: Sorry, das ist sicherlich etwas verwirrend (für uns auch!) Meine Mutter ist die vom Gericht benannte Betreuerin, aber es gibt vom Amt her wohl noch jemanden "darüber ", mit dem man diverse Vorgehen absprechen muss.
ich gehe davon aus, dass die Betreute kein Vermögen hat. Also vom Sozialamt nur Taschengeld erhält.
Dann hat der Vermieter Pech gehabt, denn bei der Betreuten ist nichts zu pfänden, und die Betreuerin kann nicht haftbar gemacht werden. Gibt es keine Mietsicherheit, die gegengerechnet werden kann ?
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