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Internes polizeiliches Führungszeugnis löschen lassen???!!!
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barbapapa
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 20:28    Titel: Internes polizeiliches Führungszeugnis löschen lassen???!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

also mit 16, 17 hatte ich viel MIst gebaut. Nun bin ich 21 und habe über 4 Jahre nichts mehr angestellt. Ich werde öfters angehalten und dann werden alle meine Sachen kontrolliert. z.B gestern kam ich mit dem Zug aus Budapest in München an. Ein Polizist gab meinen Namen und mein Geburtsdatum durch. Danach hatte er alle meine Gepäckstücke durchsucht (obwohl er keinen Grund hatte) und sogar meine benutzten Taschentücher aufgemacht. Jedes Mal muss ich mich solchen Sachen unterziehen. Ich habe die Schaunze voll davon.

Was kann ich dagegen tun? Mein Führungszeugnis ist sauber, aber mein polizeichliches wohl nicht!!!!!!! Verlegen

Kann ich meinen Lebensmittelwohnsitz nicht ins Ausland verlegen nach einem Jahr zurück ziehen und dann wieder in Deutschland anmelden?! Gehen dadurch meine Akten verloren?



liebe grüße
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 23:21    Titel: Bundeszentralregister und Führungszeugnis Antworten mit Zitat

Was im Bundeszentralregister (BZR) über einen selbst gespeichert ist und was im Führungszeugnis (FZ) steht, kann der Betroffene durch entsprechenden Antrag in Erfahrung bringen. Ein Eintrag im BZR bedeutet nicht automatisch, dass dieser auch im FZ aufgeführt wird. Wie lange die Taten aus der Vergangenheit gespeichert werden, kann ebenfalls in Erfahrung gebracht werden, Voraussetzung für die Löschung wird wahrscheinlich sein, dass zwischenzeitlich keine neuen Taten hinzugekommen sind.

Die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird sicherlich nichts nützen, weil Akten, Daten und Dateien nicht einfach verloren gehen. Insofern gibt es Aufbewahrungs- und Speicherfristen, die sich durch eine Wohnsitzverlagerung nicht ändern.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:07    Titel: Re: Internes polizeiliches Führungszeugnis löschen lassen??? Antworten mit Zitat

barbapapa hat folgendes geschrieben::

Kann ich meinen Lebensmittelwohnsitz nicht ins Ausland verlegen nach einem Jahr zurück ziehen und dann wieder in Deutschland anmelden?!


ja - das Recht hast du.

barbapapa hat folgendes geschrieben::

Gehen dadurch meine Akten verloren?


nein. Die bleiben.



Ich hab schon in einem anderen Thread geantwortet:


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=162706&start=15
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich werden die polizeilichen Maßnahmen gegen den Fragesteller nicht durch Eintragungen im Bundeszentralregister verursacht, sondern durch Informationen über Straftaten und Angaben zu sonstigen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen bekannt gewordenen Umständen, die in der automatisierten kriminalpolizeilichen Sammlung über ihn gespeichert sind.

Der Betroffene kann Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten verlangen. Meines Wissens kann er sein Auskunftsbegehren an das zuständige Landeskriminalamt richten. Er kann sich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.


Zuletzt bearbeitet von Franz Königs am 18.01.09, 11:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Vermutlich werden die polizeilichen Maßnahmen gegen den Fragesteller nicht durch Eintragungen im Bundeszentralregister verursacht, sondern durch Informationen über Straftaten und Angaben zu sonstigen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen bekannt gewordenen Umständen, die in der automatisierten kriminalpolizeilichen Sammlung über ihn gespeichert sind.



auch dafür gelten die Löschfristen.



Zusätzlich kann er auch ohne diese Abfrageergebnisse dursucht werden.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
..... auch dafür gelten die Löschfristen.

Unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten in polizeilichen Datensammlungen zu löschen sind, ist z.B. in § 32 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Zitat:
Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 32 - Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Sind personenbezogene Daten in Akten zu berichtigen, ist in geeigneter Weise kenntlich zu machen, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund diese Daten unrichtig waren oder geworden sind.

(2) In Dateien suchfähig gespeicherte personenbezogene Daten und die dazugehörigen zu den Personen suchfähig angelegten Akten sind zu löschen oder zu vernichten, wenn
1. dies durch dieses Gesetz bestimmt ist,
2. die Speicherung nicht zulässig ist,
3. bei der zu bestimmten Terminen vorzunehmenden Prüfung oder aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass die Daten für die Erfüllung der Aufgaben der speichernden Stelle nicht mehr erforderlich sind.
In Dateien nicht suchfähig gespeicherte Daten sind unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu löschen, soweit die Speicherung festgestellt wird. Die nach Satz 1 Nr. 3 vorzunehmende Aktenvernichtung ist nur durchzuführen, wenn die gesamte Akte für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist, es sei denn, dass die betroffene Person die Vernichtung von Teilen der Akte verlangt und die weitere Speicherung sie in unangemessener Weise beeinträchtigt. Soweit hiernach eine Vernichtung nicht in Betracht kommt, sind die Daten zu sperren und mit einem Sperrvermerk zu versehen.

(3) Andere als die in Absatz 2 genannten Akten sind nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

(4) Stellt die Polizei fest, dass unrichtige oder nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 zu löschende personenbezogene Daten übermittelt worden sind, ist dem Empfänger die Berichtigung oder Löschung mitzuteilen, es sei denn, die Mitteilung ist für die Beurteilung der Person oder des Sachverhalts nicht oder nicht mehr von Bedeutung.

(5) Löschung und Vernichtung unterbleiben, wenn
1. Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt werden,
2. die Daten zur Behebung einer bestehenden Beweisnot unerlässlich sind,
3. die Nutzung der Daten zu wissenschaftlichen Zwecken erforderlich ist.
In diesen Fällen sind die Daten zu sperren und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Sie dürfen nur zu den in Satz 1 genannten Zwecken oder sonst mit Einwilligung der betroffenen Person genutzt werden. Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 gilt § 28 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.

(6) Anstelle der Löschung oder Vernichtung sind die Datenträger oder die Akten an ein Staatsarchiv abzugeben, soweit archivrechtliche Regelungen dies vorsehen.

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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

das gilt dann aber nur für die Daten, die auch nach dem PolG erhoben sind. Die Daten die nach der StPO erhoben wurden müssen nach dortigen Löschfristen behandelt werden oder ?
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barbapapa
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:36    Titel: Re: Bundeszentralregister und Führungszeugnis Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Was im Bundeszentralregister (BZR) über einen selbst gespeichert ist und was im Führungszeugnis (FZ) steht, kann der Betroffene durch entsprechenden Antrag in Erfahrung bringen. Ein Eintrag im BZR bedeutet nicht automatisch, dass dieser auch im FZ aufgeführt wird. Wie lange die Taten aus der Vergangenheit gespeichert werden, kann ebenfalls in Erfahrung gebracht werden, Voraussetzung für die Löschung wird wahrscheinlich sein, dass zwischenzeitlich keine neuen Taten hinzugekommen sind.

Die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird sicherlich nichts nützen, weil Akten, Daten und Dateien nicht einfach verloren gehen. Insofern gibt es Aufbewahrungs- und Speicherfristen, die sich durch eine Wohnsitzverlagerung nicht ändern.



BZR und FZ ist dasselbe!!!! Klar führerzeugnis hab ich beantragt.... und der ist sauber!!!! trotzdem meint die polizei, dass bei sich im computer viel gespeichert ist und die daten niemals verloren gehen werden und nicht gelöscht werden..... wie kann ich die daten beantragen??
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
das gilt dann aber nur für die Daten, die auch nach dem PolG erhoben sind. Die Daten die nach der StPO erhoben wurden müssen nach dortigen Löschfristen behandelt werden oder ?

Meines Wissens ist es nicht von Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Daten erhoben worden sind. Es kommt meines Erachtens darauf an, ob die Daten von der Polizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (vgl. dazu § 1 Abs. 4 PolG NRW) gespeichert worden sind.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:43    Titel: Re: Bundeszentralregister und Führungszeugnis Antworten mit Zitat

barbapapa hat folgendes geschrieben::
..... wie kann ich die daten beantragen??

Der Betroffene kann Auskunft über die über ihn von der Polizei gespeicherten Daten verlangen. Meines Wissens kann er sein Auskunftsbegehren an das zuständige Landeskriminalamt richten. Er kann sich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.
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barbapapa
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 12:14    Titel: Re: Bundeszentralregister und Führungszeugnis Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
barbapapa hat folgendes geschrieben::
..... wie kann ich die daten beantragen??

Der Betroffene kann Auskunft über die über ihn von der Polizei gespeicherten Daten verlangen. Meines Wissens kann er sein Auskunftsbegehren an das zuständige Landeskriminalamt richten. Er kann sich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.


Ich komme aus dem Bundesland Niedersachen.... ich habe gegoogelt, aber konnte keine adresse finden... hat die jemadn zufällig.... würde auch als gegenleistung davon berichten... was die gesagt haben etc ^^ falls interesse besteht
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
falls interesse besteht


och mal ehrlich gesagt: ich habe da kein Interesse dran...


klar verstehe ich den Bürger, der sich und seine Privatsphäre und seine Daten schützen will.. aber anderseits muss die Polizei auch die Möglichkeit haben zu arbeiten... was bringt ein Wachhund ohne Zähne ? und was wenn das Herrchen dann noch taub ist ?


Grundlos ist man nicht in die "Datensammlung" gekommen. Und gelöscht wird man auch wieder... kommt jetzt jeder und stellt nen Antrag auf Löschung macht das viel Arbeit und wenig Sinn (zumindest wenn man pro Sicherheit argumentiert).

Deutschland mit seiner Polizei und seinem Umgang mit den Rechten des Einzelnen ist doch Recht ordentlich.... vergleiche mal die Türkei, China oder USA...


noch mal eine Frage: hast du eine [Jede Menge Namen gelöscht - Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ]
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

§ 32 Bundeszentraglregistergesetz (BZRG) ist zu entnehmen, dass der Inhalt des Führungszeugnisses (FZ) und der Inhalt der Eintragungen, die beim Bundeszentralregister (BZR) geführt werden, nicht identisch sind. Insofern stimmt die Aussage, dass FZR und BZR identisch sind, leider nicht. Das FZ wird bei dem Amt, dass das BZR führt, beantragt, das ist aber auch schon die einzige Gemeinsamkeit.

Für den Betroffenen B ist es ja auch gut, dass FZ und BZR gerade nicht identisch sind. Bewirbt sich B bei einem Arbeitgeber, der ein FZ verlangt oder braucht B das FZ, weil er zum Beispiel eine selbständige Tätigkeit aufnehmen will, so ist es für B doch günstig, dass die nach § 32 BZRG nicht eintragungspflichtigen Sachen gerade nicht im FZ stehen.
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barbapapa
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

ja .. habe [Jede Menge Namen gelöscht - Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] und und und Sehr glücklich wieso denn?????
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

barbapapa hat folgendes geschrieben::
ja .. habe [Jede Menge Namen gelöscht - Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] und und und Sehr glücklich wieso denn?????


naja... vielleicht sollte man dort mehr auf seine Daten achten....
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