Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich bin am 1. März 2008 mit meiner Verlobten in eine sehr Wohnung mit einem tollen Balkon gezogen. Zudem für mich als Fan der Luftfahrt direkt in der Einflugschneise nach Berlin-Tegel. Der Balkon hat satte 11m² Fläche und kann im Sommer somit abgesehen von eventuellen Stellflächen - dafür ist ein Balkon ja auch nicht da - als drittes Zimmer genutzt werden. Wir haben uns hier schön eingelebt.
Ende November war ich auf einer Trauerfeier und nicht zugegen, als meine Verlobte einen Anruf der bevollmächtigten Hausverwaltung - nicht der Vermieterfirma - bekommt mit dem Hinweis, daß die Oktober- und Novemberzahlung seitens des JobCenters ausstünden.
Ihr wurde angeboten, einen Antrag auf Stundung um zwei Wochen einzusenden, welchem bei Eingang bis zum 9. Dezember entsprochen würde. Sie hat einen handschriftlichen Stundungsantrag fertig gemacht und ihn mit dem Hinweis auf umgehende Klärung unsererseits an die Verwaltung geschickt.
Dann waren wir beim zuständigen JobCenter, um die Angelegenheit zu klären und somit möglichst aus der Welt zu schaffen. Dort gab man uns zur Einreichung noch fehlender Unterlagen und nach Kenntnisgabe, daß wir zeitnah (etwa Mitte September) keinen Fortzahlungsantrag eingereicht hätten, auch zur Einreichung des Antrags, eine Woche. Diese hielt ich ein und somit wurde dem Fortzahlungsantrag entsprochen und binnen weniger Tage hatten wir einen Bewilligungsbescheid für einige vorangegangene Zeiträume wie auch jenen vom 1.12.08 bis 31.5.09 im Briefkasten. Es ging also alles seinen Weg.
Ende Dezember hatten meine Verlobte und ich unsere anteiligen Zahlungen vom JobCenter wie zugesagt auf dem Konto. Anteilig deswegen, weil ich derzeit in einer ABM-Stelle stecke und meine Verlobte ebenfalls anteilig auszahle.
Auf den Stundungsantrag meiner Verlobten kam kein Zeichen zurück; weder Kenntnisnahme, noch Ablehnung noch Eingangsbestätigung.
Das Jahr verging, es schien Ruhe - die Ruhe vor dem Sturm.
Am Samstag, ausgerechnet am ersten Tag des Wochenendes, an dem man niemanden erreichen kann in den Büros und vollkommen hilflos und ohnmächtig der Tatsache ausgesetzt ist, finden wir im Briefkasten die fristlose Wohnungskündigung vor - zum 19.1.2009!
Diese beinhaltet den Hinweis auf eine Räumungsklage, sollten wir nicht spätestens am genannten Termin die Wohnung geräumt haben.
Das war nur der Hinweis!
Am Montag, dem 12. Januar fuhr ich erneut zum JobCenter, um mir schriftlich bestätigen zu lassen, daß von deren Seite aus die aktuelle Mietzahlung für den Januar veranlasst wurde und bekam diese auch. Zusammen mit einem Widerspruchsschreiben und zwei Belegen, daß die Zahlungen unterwegs sein müssen, steckte ich diese am gleichen Nachmittag in den Briefkasten, sodaß die Unterlagen wenigstens am Mittwoch die Hausverwaltung hätten erreicht haben müssen. Wieder wurde nicht darauf eingegangen. Heute nun - bezeichnenderweise wieder ein Samstag - bekomme ich von der beauftragten Gerichtsvollzieherin nochmals die Unterlagen in einem amtlichen, gelben Umschlag mit der Bitte um Kenntnisnahme, obwohl ich das bereits seit einer Woche weiß und entsprechende Belege eingeschickt habe.
Können wir wohnen bleiben oder bleibt die Kündigung wirksam, obwohl der darin als Grund angegebene Zahlungsverzug gar nicht mehr Gegenstand der Streitsache ist?
Eine im Dezember vom JobCenter nachgeholte Zahlung wurde auf den Mietaußenstand vom Oktober angerechnet, obwohl meine Verlobte per Stundung bewirken wollte, daß wir die Oktober- und Novembermiete notfalls aus eigener Tasche zahlen. Die Stundung wurde ihr sogar von denen vorgeschlagen und dann nicht darauf geantwortet, geschweige denn, noch im Dezember nach Ablauf des zweiwöchigen Zeitraums darauf eingegangen.
Vermutlich wird man uns erzählen wollen, keines der beiden Schreiben hätte das Haus erreicht.
Am Montag wollen wir zur Vermieterfirma fahren, um dort den Sachverhalt offen zu legen und ggf. nachmittags zum Mieterverein.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 17.01.09, 22:54 Titel:
Aufgrund unserer Forenregeln ganz allgemein: heißt das
Carsten_P75Bln hat folgendes geschrieben::
Eine im Dezember vom JobCenter nachgeholte Zahlung wurde auf den Mietaußenstand vom Oktober angerechnet, obwohl meine Verlobte per Stundung bewirken wollte, daß wir die Oktober- und Novembermiete notfalls aus eigener Tasche zahlen.
daß die Mieter immer noch zwei Monatsmieten im Rückstand sind? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Am Samstag, ausgerechnet am ersten Tag des Wochenendes, an dem man niemanden erreichen kann in den Büros und vollkommen hilflos und ohnmächtig der Tatsache ausgesetzt ist, finden wir im Briefkasten die fristlose Wohnungskündigung vor - zum 19.1.2009!
Diese beinhaltet den Hinweis auf eine Räumungsklage, sollten wir nicht spätestens am genannten Termin die Wohnung geräumt haben.
Das war nur der Hinweis!
Am Montag wollen wir zur Vermieterfirma fahren, um dort den Sachverhalt offen zu legen und ggf. nachmittags zum Mieterverein.
Montag ist der 19.01.2009 was wollen Sie an diesem Tag dort noch erreichen? _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.