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Hundeerlaubnis
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psy_astro
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:28    Titel: Hundeerlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
im Oktober 2008 habe ich ein Haus gemietet. Bereits jetzt habe ich schon Probleme mit dem Vermieter bezüglich einer Nebenkostenabrechnung, die ich im Januar erhalten habe. Zur Situation mit meinem Hund möchte ich kurz das Umfeld beschreiben. Auf einem Privatgrundstück ist Platz für 3 Doppelhaushälften. 2 Doppelhaushälften sind bereits gebaut und zwar 2003/2004. Der Platz für das letzte Haus ist mit einem Wildrasen versehen und fei. Der Mieter des 1. Hauses wohnt direkt an diesem Wildrasengrundstück. Der gesamte Häuser- und Grundstückkomplex gehört seinem Vater.
Wenn ich mit dem Hund spazieren gehe, (ich muss weite Spaziergänge machen, es ist ein Jagdhund, der viel Auslauf braucht) lasse ich ihn bis zum Ende des Privatweges frei laufen. Dabei läuft er auch auf diesem Wildrasengrundstück, riecht dort und setzt seine Geruchsmarken, wie es ein normaler Hund auch tut.
Jetzt nach 2,5 Monaten werde ich vom Nachbar angesprochen, ich möchte meinen Hund anleinen und ihn dort nicht mehr laufen lassen, weil er sich wegen angeblicher Geruchsbelästigung und Hundeangst belästigt fühlt.
Mein Hund hört sehr gut auf mich und hat niemanden belästigt.
Muß ich meinen Hund zukünftig anleinen und das Betreten des Rasens verhindern?
Wie ist die Rechtlage?
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Luft, Feuer, Wasser und Erde bleiben die Elemente Deines Lebens. Geld wird das nicht ändern können.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Tierrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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schnorps40
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 246
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muß ich meinen Hund zukünftig anleinen

Das wird i.d.R. von der Gemeinde festgelegt, wie und wo Hunde anzuleinen sind.

Zitat:
.......riecht dort und setzt seine Geruchsmarken....
.....und das Betreten des Rasens verhindern?

Was würdest Du denn sagen, wenn irgendwelche Nachbarn ihre Tiere auf Deinem Grundstück laufen lassen und dort ihre Geschäfte verrichten lassen würden ???
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

In vielen Bundesländern gilt inzwischen innerhalb geschlossener Ortslagen eine Anleinpflicht zumindest für größere Hunde (= über 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht). Zudem spielt sich die Geschichte, so wie sie beschrieben wird, auf einem Privatgelände ab. Wenn nun jemand aus der Familie des Grundstückseigentümers darum bittet, den Hund auf diesem Gelände anzuleinen, sollte man als Hundehalter so rücksichtsvoll sein und dieses tun.

Angst vor Hunden ist für viele Hundehalter etwas Irrationales, sie kann aber bei manchen Mitmenschen durchaus auftreten. Hier sollte man als Hundehalter, vor allem auf einem Privatgrundstück, doch Rücksicht nehmen. Die Sache mit der Verschmutzung eines Privatgrundstückes, welches dem Hundehalter nicht gehört und für dessen Nutzung der Hundehalter keine Miete/Pacht bezahlt, kommt dann noch hinzu.

So wie es beschrieben wird erhält der Hund doch täglich stundenlang Auslauf. Ist das kurze Stück Freilauf auf diesem Privatgrundstück denn wirklich so notwendig für ihn?

LG die Waschbärin
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psy_astro
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:23    Titel: Muß ich meinen Hund zukünftig anleinen Antworten mit Zitat

Eigentlich lag es mir fern, in Sachen Tierschutz oder Hundeführerschein beissende Kommentare zu ernten.
Ein rechtliches Desinteresse in Form eines kurzen Hinweises hätte es getan.
Danke
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte einfach als Hundehalter etwas Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen.
Wenn das jeder machen würde, brauchten wir keine Hundeverordnung in Deutschland.
Es sollte daher selbstverständlich sein, den Hund in der Nähe von bewohnten Häusern an die Leine zu nehmen!!!
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

psy_astro hat folgendes geschrieben::
Eigentlich lag es mir fern, in Sachen Tierschutz oder Hundeführerschein beissende Kommentare zu ernten.
Ein rechtliches Desinteresse in Form eines kurzen Hinweises hätte es getan.
Danke


Ich hoffe der Hund ist in diesem Fall weniger bissig als der Halter! Mit den Augen rollen

Also reden wir mal Klartext: Als Hundehalter bin ich verpflichtet meinen Karo von anderer Leute Privatgrundstück fernzuhalten! Der Grundstückseigentümer könnte eine Unterlassungsklage gegen den Hundehalter anstreben, zudem könnte er ihn u.U., basieren auf der zuständigen Landesverordnung, anzeigen.

Ich persönlich freue mich ja immer solche Hundehalter kennen zu lernen. Da verschafft einer seinem Karo ganz selbstverständlich 3 Monate lang Auslauf auf Privatgelände, und möchte dann daraus einen Rechtsanspruch ableiten dass er das auch weiterhin darf. Da weiss man doch zumindest jedesmal wieder wem man die ganzen unseeligen Hundeverordnungen zu verdanken hat...

Ich würde dem Hundehalter empfehlen seinen Hund von diesem Grundstück fernzuhalten oder aber zu versuchen das Grundstück als Hundeauslauffläche zu pachten oder zu mieten. Mit allem anderen kann er sich rechtlichen Ärger einhandeln, von allem anderen mal abgesehen.

LG die Waschbärin
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist eigentlich der Beitrag mit dem "bekennenden Freikoter" ??? Lachen
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Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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psy_astro
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:32    Titel: Wo ist eigentlich der Beitrag mit dem "bekennenden Frei Antworten mit Zitat

es mag sein, daß ich das Begreifen inhaltlich einfach formulierter Sätze immer wieder voraussetzen muß.
Sorry, werde diesen Fehler hier nicht mehr machen.
Grins
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wir wohnen an einem großen unbebauten Bauplatz der von 4 Straßen als Hundepieselwiese
von jedem Hund 3mal täglich benutzt wird. Sitzt man nun im Sommer draußen so stinkt das gottserbärmlich. Als mir das denn doch zuviel wurde(hab ja selber auch einen Rüden) hab ich bei der Polizei nachgefragt. Dort wurde mir gesagt das ich das Grundstück nicht einzäunen muss und trozdem es niemand ohne erlaubnis betreten darf. Der Hundeführer ist nun mal dafür verantwortlich das sein Hund dieses Grundstück nicht betritt.
Ich hab mir den Mund fusselig geredet ohne Erfolg, die Androhung einer Anzeige mit der Bitte das nachzuprüfen schon.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 21:38    Titel: Re: Wo ist eigentlich der Beitrag mit dem "bekennenden Antworten mit Zitat

psy_astro hat folgendes geschrieben::
es mag sein, daß ich das Begreifen inhaltlich einfach formulierter Sätze immer wieder voraussetzen muß.


Das waren Deine Fragen:

psy_astro hat folgendes geschrieben::

Muß ich meinen Hund zukünftig anleinen und das Betreten des Rasens verhindern?
Wie ist die Rechtlage?


Und die sind Dir beantwortet worden. Inzwischen mehrfach. Halt nur in anderer Art und Weise als Du es Dir wohl erhofft hattest.

Im übrigen kann es sogar möglich sein daß Dir ein Grundstückseigentümer gestattet daß Du Deinen Hund unangeleint auf seinem nicht sicher eingefriedeten Grundstück laufen lassen darfst, Du dieses aber dann doch nicht tun darfst weil die jeweilige Landes- oder Kommunalverordnung vorschreibt daß alle oder manche (z.B. die sog "20/40-Hunde" oder alle Hunde ohne Begleithundeprüfung/Hundeführerschein) Hunde innerorts nur angeleint zu führen sind. Wenn so ein Fall vorliegt und Du Deinen Hund auch noch gegen den Willen des Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück regelmäßig frei laufen und sich versäubern läßt kannst Du als Hundehalter auch noch von anderer Seite mit Ärger rechnen.

LG die Waschbärin
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psy_astro
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 21:45    Titel: Hundeerlaubnis Antworten mit Zitat

Vielen Dank für diesen Beitrag.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß mein Hund diese Wiese nicht als Geschäftswiese benutzt, sondern nur kurz markiert, wenn ich mit ihm spazieren gehe. Ich brauche noch nicht einmal aufpassen, ob mein Hund diesen Grünstreifen als Geschäftswiese benutzt, weil er es als Gartenverlängerung ansieht, also einen Teil seines Heimbereiches.
Ich selber würde es sicherlich auch nicht wollen. Aber ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß ich hier gegen Windmühlen kämpfe.
Das Thema sollte sich erübrigt haben denke ich.
lg. Psy_Astro
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein "kurzes Markieren" ist und bleibt ein Pinkeln! Und manche Leute wollen das auf ihrem Grundstück nun mal nicht haben. Zumal es bei Rüden häufig an den gleichen Stellen erfolgt.

Anfangs wurde auch etwas davon geschrieben daß jemand Angst hat vor dem freilaufenden Hund. Das fällt inzwischen vollständig unter den Tisch. Wenn ich Angst vor Hunde hätte würde ich es mit auch verbitten daß jemand seinen Hund regelmäßig auf meinem Grundstück frei laufen läßt.

LG die Waschbärin
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn dein Vermieter und Eigentümer dieses Privatweges es so verlangt, musst du deinen Hund anleinen sobald du den Privatweg betrittst.

Gruß roni
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psy_astro
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin, hallo Roni,
es liegt mir fern, die Regeln auf Privatgrundstücke in irgendeiner Form zu umgehen. Ich wollte eine Debatte mit diesem Ausmaß sicherlich nicht anstoßen.
Ich habe mich und mein Hund ja bereits angeschnallt, wenn wir gemeinsam auf Achse gehen. Ist die Welt denn jetzt wieder in Ordnung?

Ich hoffe es, in diesem Sinne,
lg Psy_Astro Geschockt
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