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stellen wir uns vor, B möchte eine Immobilie erwerben und diese voll finanzieren.
Ihm selbst ist das Risiko zu groß in wirtschaftlichen Verfall zu geraten und hat sich daher überlegt, hierfür eine GmbH zu gründen.
Die GmbH würde ergosum eine Immobilie mit 2 oder 3 Wohnungen oder "nur" eine einzelne Eigentumswohnung erwerben und an B vermieten. Aus den Mieteinnahmen würden die Annuitäten bestritten.
Nun die Fragen:
1. Kann die GmbH bei Erwerb einer Immobilie und Umsatzsteueroptierung die Vorsteuer aus dem Kauf ziehen, wenn der Erwerb voll finanziert wird (der Kaufpreis wird schließlich nicht sofort bezahlt, sondern über mehrere Jahre in "Stückchen" abbezahlt werden)?
2. Kann es aus steuerlicher Sicht Probleme geben, wenn B als geschäftsführender Gesellschafter und Mieter auftritt, ggf. wenn eine geringere als die ortsübliche Miete gezahlt wird und dafür eine gewisse "Hausmeistertätigkeit" verrichten wird?
Optierung zur USt ist m.E. nicht möglich, da der Mieter (Privatperson) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. vgl. § 9 UStG
Ergo besteht nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ein Abzugsverbot für die Vorsteuer aus den AK. Ansonsten wäre der Geldfluss für den Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung. _________________ MfG Raiden
Frage 2.
Abzustellen ist immer auf den Fremdvergleich! Soweit die Vereinbarung auch mit einem fremden Dritten betragsmäßig so abgeschlossen worden wäre, gibt es keine Probleme.
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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