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Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 18.01.09, 15:26 Titel:
Die Frage geht in zwei Richtungen:
Braucht der jugendliche Held die elterliche Erlaubnis zum Braunwerden? Und wenn ja, wie zwingen die Eltern den Jüngling, die alte Blässe wieder anzunehmen? - Dürfen sie ihn so lange in den Keller sperren? Dürfen sie ihn in einen Bottich mit Bleichmittel stecken oder dürfen sie die Bräunung von vornherein verhindern, indem sie ihn in seinen Verlies an die Wand ketten? Können sie von ihm Schadenersatz verlangen, weil sie ja eigentlich einen anderen Sohn haben wollten?
Die andere Richtung geht ins Vertragsrecht: Da stellt sich die Frage, ob ein Vertrag über die angestrebte Bräune überhaupt wirksam wird, wenn die Eltern dies nicht wollen?
Aber das ist eher nebensächlich, weil auch dann, wenn die Eltern hinterher die Wirksamkeit des Vertrages erfolgreich bestreiten, der Erfolg des Bräunens trotzdem schon eingetreten sein dürfte.
Es fragt sich also, ob die Eltern gegen den Sohn vorgehen wollen, weil er da rein geht, oder ob sie gegen den Solarienbesitzer vorgehen wollen, weil er ihn da rein läßt? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Die Frage wäre erstmal überhaupt.
Darf man mit 17 (also unter 1 ins Solarium gehen? Hab mal irgendwo gelesen, es wäre ab 16, dann auf anderen Seiten es wäre ab 2009 ab 18.
Die Rechtslage konnte ich nicht eindeutig festmachen.
Die Frage ist also:
Darf man unter 18 überhaupt ins Solarium? Vllt ab 16?
Braucht man überhaupt beim Nutzen des Solariums die Einverständniserklärung der Eltern (sofern unter 1 oder ist der Solarium-Besitzer nicht verpflichtet diese einzuholen?
Mir wäre nicht bekannt, das es allgemein verboten ist (in dem Sinne wie man erst ab 18 den Führerschein machen kann).
Demnach wäre es erlaubt.
Was "Karsten" sagen wollte war folgendes:
Als Minderjähriger kann man ohne das Einverständnis der Eltern keine wirksamen Verträge schließen. Natürlich ist der Solarium-Besitzer nicht verpflichtet, sich eine Einverständniserklärung der Eltern zeigen zu lassen, er täte aber gut daran. Denn wenn er es nicht tut passiert im Zweifelsfall folgendes: Er verlangt das Geld, der Minderjährige will nicht zahlen und die Eltern genehmigen nicht oder haben schon vorher ihr Einverständnis ausdrücklich verneint. Dann gibts kein Geld und der Solarium-Besitzer hat Pech.
Daher wird wird sich (bzw sollte) sich jeder Solarium-Besitzer bei jemandem der noch Minderjährig sein könnte, den Ausweis und ggf. die Einverständniserklärung der Eltern zeigen lassen.
Dazu will ich jetzt aber noch was sagen: Die entsprechenden Paragraphen im BGB dienen dazu, Minderjährige zu schützen, damit sie sich nicht rechtlich nachteilhaft binden. Sie sollten auf keinen Fall dazu benutzt werden,den Solarium-Besitzer vorsätzlich zu schädigen, weil man ja weiß, dass man nachher nicht zahlen muss. Wenn man weiß, dass es sich um ein Geschäft handelt, dem die Eltern tendenziell eher nicht zustimmen werden, dann sollte man sie fragen. Auch wenn man Gefahr läuft, den Besuch dann verboten zu kriegen.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 19.01.09, 10:26 Titel:
Darf man mit 16 überhaupt in die Sonne?
Ich denke, hier werden andere Dinge mit hineingemischt und außerdem muss man - ich hab' das oben schon angedeutet - die Frage auch richtig formulieren:
'Worum geht's: Ob der Jugendliche das machen darf, oder ob man ihn als Dritter das machen lassen darf?
Im ersten Fall wäre zu fragen, was dem Jüngling denn passieren könnte, wenn er sich über das Verbot der Eltern hinwegsetzt? - Taschengeldentzug vielleicht (Handy wegnehmen ist wohl effektiver, wenn man bedenkt, dass hier manche Halbwüchsigen darin glatt einen Menschenrechtsverstoß sehen). Die Eltern werden deswegen kaum ihren Sprössling verklagen können.
Stellt sich also die Frage, ob z.B. ein Solariumsbetreiber diesen Knaben in sein Etablissement lassen darf, oder ob er dabei nicht - vielleicht sogar strafrechtlich - belangt werden kann?
Nun, der Gesetzgeber sieht (noch; aber es wird drüber nachgedacht) für den Solariumsbesuch kein Mindestalter vor, - und auch keine Genehmigungspflicht.
Man könnte in diese Bestrahlung vielleicht einen 'Eingriff' in den Körper hineininterpretieren, ähnlich dem Piercing oder der dem Tattoo, also eine Körperverletzung, die ohne Zustimmung der Eltern tatsächlich strafrechtliche Relevanz haben könnte. - Da sehe ich aber kaum Chancen, solange es keine Mikrowelle ist.
Natürlich könnte der Vertrag, der hier ja abgeschlossen wird, unwirksam sein, wenn die Eltern ihr Einverständnis nicht geben. Das hätte aber nur zur Folge, dass der Betreiber das Geld zurück geben muss. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Also ich weiß, dass das Thema mehrmals in der Gegend herumschwirrte, dass Sonnenbanken für U18jährige grundsätzlich verboten werden sollte..
Ich meinte auch etwas mitbekommen zu haben, dass es umgesetzt worden wäre, bin mir jetzt aber nicht sicher und finde auch nichts konkretes dazu..
Meines Wissens lassen viele Solarien U18 einfach nicht mehr rein, um sich Ärger vom Hals zu halten. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 19.01.09, 14:52 Titel:
Ich weiß bisher nur von 'soll', weil die WHO so eine Empfehlung ausgegeben hat. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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