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Unfall im Straßenverk.; Arztkostenübernahme Kfz+Krankenkasse

 
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SkillzCassel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 18:06    Titel: Unfall im Straßenverk.; Arztkostenübernahme Kfz+Krankenkasse Antworten mit Zitat

Guten Abend,

im Sommer letzten Jahres ist es nach einem EM-Spiel zu folgendem Vorfall gekommen, den ich genauso wie hier aufgeführt, meiner Krankenkasse bzgl. Arztkosten geschildert habe:

"Am 26.06.08 nach dem EM-Spiel Deutschland – Türkei (gegen ca. 23 Uhr) war ich (SkillzCassel) mit dem Kraftfahrzeugführer Muster Muster (KS-XX-XXX) und einem Freund (Beispiel Beispiel) auf den Weg (Frankfurter Strasse, Kassel) in Richtung Kasseler-Innenstadt.
Als Beifahrer hielt ich meine Fahne während der Autofahrt aus dem Fenster, worauf diese kurz darauf während der Fahrt aus meiner Hand direkt auf die Strasse fiel.
Wir sind noch einige Meter weiter gefahren und haben daraufhin angehalten.
In diesem Moment gab es weder ein Wortlaut vom Fahrer bzgl. des anhaltenden Autos und des rückwärts fahren, noch ein Wortlaut von meiner Seite aus bzgl. des Aussteigens und Verlassen des Fahrzeuges.
In diesem kurzen Augenblick von nur 1 Sekunde, als das Auto stoppte, stiech ich aus dem Auto aus und gleichzeitig fuhr das Auto schon rückwärts zur Fahne hin, sodass ich von der Beifahrertür erfasst wurde und zu Boden geschleudert wurde."

--> Nun bekam ich einen Brief von der KFZ-Versicherung meines Kumpels, die nochmals die genaue Schilderung des Unfalls haben möchte. Mein Kumpel (dessen Vater der Fahrzeug-Halter ist) meinte, ich sollte einfach schreiben, das dieser Unfall von mir verschuldet war, damit die KFZ-Versicherung nicht steigt.
Somit würde sich dann der Fall erledigt haben und meine Krankenkasse würde für die Kosten des Krankhausaufenthalts aufkommen. Ich kann mir das aber nicht so einfach vorstellen, da sich dann die Aussagen wiedersprechen würden und gegebenenfalls sich die Krankenkasse die Kosten von mir Privat holen würde. Ich bitte um Rat, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen

Sebastian
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:34    Titel: Lügen und versuchter Betrug Antworten mit Zitat

Lügen haben kurze Beine. Lügt man, damit ein anderer einen Vorteil erhält, so ist das nach § 263 StGB strafbar. Auch der Versuch ist strafbar. Dafür bekommt man entweder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Es ist nach alledem dringend angeraten, die Wahrheit zu sagen.

Hintergrund der Story: Die Krankenkasse nimmt Regress beim Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Autoversicherer prüft die Sach- und Rechtslage und möchte berechtigterweise vom Geschädigten wissen, wie sich der Unfall im Einzelnen abgespielt hat. Möglicherweise ist dem Geschädigten G ein Mitverschulden anzulasten, weil er sich nicht darum gekümmert hat, was der Kumpel im Auto macht. Dazu muss der Fall ganz genau in allen Einzelheiten minutiös geschildert werden. Die bisherige Schadenschilderung gibt dazu wenig Auskunft. Die gesetzliche Krankenkasse wird sich jedenfalls auch dann kein Geld vom Geschädigten/Versicherten G wiederholen, wenn sich gleichwohl herausstellen sollte, dass der G den Unfall ganz allein oder mitverschuldet haben sollte.
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