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Urheberrecht

 
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NeuerBenutzer123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:36    Titel: Urheberrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Copyright bzw. zum Urheberrecht.
Angenommen ich habe eine Internetseite mit Lustigen Geschichten. Also ein Lustige-Geschichten-Portal. Wenn ich jetzt Benutzern die möglichkeit gebe ihre Texte hochzuladen, dann gehört ihnen ja trotzdem der Text, den sie hochladen. ALso sie laden IHREN Text hoch. Wenn ich jetzt irgendwann vielleicht gebüren dafür Verlange (alles nur rein Theoretisch) dann kannich das ja nicht weil ich würde Gebüren dafür verlangen, dass jemand Texte VON JEMANDEN anschaut.

Jetzt zu meiner Frage: Wie ist dass wenn ich es deutlich zeige, dass die Texte die Hochgeladen werden für (jetzt sag ich einfach mal www.lustig-portal.de) sind. Mit anderen Worten dass man Texte FÜR
www.lustig-portal.de machen kann und dann schicken kann.

Z.B (u.a) mit einem Button: "Einen Text für lustig-portal" machen"
und/oder im Haftungsausschluss schreibe, dass die hochgeladenen Texte l-p.de gehören...


Ginge so etwas? Wie ist die Rechtslage?

Danke im Voraus

Gruß Paull
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe zwar nicht so recht, worauf Sie hinaus wollen, versuche es aber trotzdem mal ganz allgemein:
Bei Texten kommt es zunächst einmal darauf an, dass sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Erreicht ein Text die nötige Schöpfungshöhe und ist somit urheberrechtlich geschützt, müssen Sie sich vom Urheber ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen lassen, um den Text veröffentlichen/verbreiten zu dürfen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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NeuerBenutzer123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, das hilft mir schon einmal ein bisschen weiter...

Aber jetzt hätte ich noch eine Frage. Wie könnte ich denn ein solches Nutzungrecht einräumen? Würde es schon reichen, dass der Nutzer deutlich informiert ist, dass die Texte "automatisch" (wie in meinem Beispiel jetzt) lustig-portal.de gehören sobald diese Hochgeladen werden? Oder dass die Nutzer zustimmen, dass die Texte l-p.de gehören sobald dieser hochgeladen wurden...?

WIe ist hierzu die Rechtslage?

Könnte SIe mir nochmal helfen?

Gruß
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Texte, so sie urheberrechtlichen Schutz geniessen, "gehören" zunächst mal dem Urheber. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar, außer per Erbe Geschockt
Wenn man Texte nutzen will, räumt der Urheber ein Nutzungsrecht ein, nicht derjenige, der die Texte nutzen will.
Die Arten der Nutzungsrechte reichen vom einfachen Nutzungsrecht bis hin zum ausschließlichen Nutzungsrecht
Bevor man ein derartiges Projekt in Angriff nimmt, sollte man sich zu seiner eigenen Sicherheit zunächst einmal hier schlau machen Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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NeuerBenutzer123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Danke Winken

Da werden ich mich jetzt erstmal schlau mahcne... Lachen

Kann ich mich sonst nochmal an Sie wenden?


Gruß
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NeuerBenutzer123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

jetzt habe ich noch einmal eine ganz direkte Frage... Wie wäre die Rechtslagen, wenn der Urheber bestätigt, dass der Text l-p.de gehört!!??

Jetzt mal ein vieleicht ein bisschen blödes Beispiel aber... Wenn ich ein Gedicht schreibe, dann könnte ich das doch auch einfach jemandem Schenken, oder? Es würde ja dann dem jenigen gehören. So dachte ich wäre das mit "elektronischen" Texten auch.
Es KÖNNTE doch jemand ein Gedicht mit z.B. Word schreiben und jemandem per E-Mail schicken und schenken. Es gehört doch dann auch dem beschenkten!?

Oder bin ich da falsch informiert?

Wäre nett wenn Sie mir nocheinmal helfen würden Winken


Mit freundlichen Grüßen
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt aufs Gleiche raus.
Wie nordlicht schon schrieb:
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Die Texte, so sie urheberrechtlichen Schutz geniessen, "gehören" zunächst mal dem Urheber. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar, außer per Erbe Geschockt
Wenn man Texte nutzen will, räumt der Urheber ein Nutzungsrecht ein, nicht derjenige, der die Texte nutzen will.
Die Arten der Nutzungsrechte reichen vom einfachen Nutzungsrecht bis hin zum ausschließlichen Nutzungsrecht

Das Urheberrecht bzw. die Urheberschaft ist nicht übertragbar, also kann man es auch nicht verschenken.
Verschenken kann man ein Nutzungsrecht in welchem Umfang auch immer.

Gruß
Rena
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The angels have the phone box
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NeuerBenutzer123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Aber jetzt habe ich mal im internet nach geschaut... Internetmusikbörse [Name geändert] behält sich die Rechte vor, die Videos zu verkaufen ohne den Autor zu fragen.

Zitat aus Wikipedia:

"Lizenzübertragung an Internetmusikbörse [Name geändert]

In den Geschäftsbedingungen[18] behält sich Internetmusikbörse [Name geändert] vor, hochgeladene Inhalte (Videos) weiterzuverkaufen oder zu lizenzieren, ohne den Autor vorher fragen zu müssen."

Jetzt noch einmal die frage: Wie ist die Rechtslage dazu? Kann man denn "einfach" sich etwas vorbehalten?

Enschuldigung wenn es schon langsam nervt, aber irgendwie finde ich das komisch Verlegen


Gruß
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mit diesen AGB lässt sich das Videoportal durch den Nutzer (in der Regel sollte es der Urheber der Videos sein) das Nutzungsrecht einräumen, diese im Rahmen des Weiterverkaufs nutzen zu dürfen.
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Geist ist Geil!
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NeuerBenutzer123
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Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ok und so könnte ich das doch dann auch machen, oder?

Gruß
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