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Abfrage von Fahrzeughalterdaten durch Polizei

 
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Schoof
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:08    Titel: Abfrage von Fahrzeughalterdaten durch Polizei Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,
ich habe Argumentationsprobleme bei folgendem Sachverhalt:

In einem bestimmten Wohnviertel kam es in jüngster Vergangenheit zu einer Häufung von Einbrüchen.
Die Polizeibeamten A und B versehen Ihren Dienst in zivil und entschließen sich, das betroffene Viertel verstärkt zu überwachen.
Um 02:00 Uhr nachts bemerken sie einen Pkw der augenscheinlich nicht zielgerichtet durch besagtes Wohnviertel fährt.
Der Polizeibeamte A nutzt daraufhin die polizeilichen Abfragemöglichkeiten um anhand des Kfz-Kennzeichens die Informationen zu erhalten,
1) Wer der Halter dieses Fahrzeugs ist
2) Ob dieser Halter bereits einschlägig (Einbruchsdiebstahl) polizeilich in Erscheinung getreten ist.

Problematik:
Bei dem Fahrzeugführer muss es sich ja nicht zwangsläufig auch um den Fahrzeughalter handeln, dessen Daten hier bzgl. 2.) abgefragt werden.
Ich muss gestehen, dass ich hier Probleme habe den Bogen bezüglich der Adressatenfrage zu schlagen... oder täuscht mich gar mein Rechtsempfinden
und man sollte diesen Bogen gar nicht schlagen können weil die Maßnahme (sofern es denn überhaupt eine im rechtlichen Sinne ist) rechtswidrig ist???

Ich hoffe ihr könnt einem Interessierten helfen, der leider noch etwas wackelig auf seinen Juristenfüssen ist Auf den Arm nehmen
Grüße und Danke schonmal vorab!

P.S.: Ganz vergessen: Der Sachverhalt soll sich in NRW abspielen...
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:34    Titel: Re: Abfrage von Fahrzeughalterdaten durch Polizei Antworten mit Zitat

Schoof hat folgendes geschrieben::
oder täuscht mich gar mein Rechtsempfinden
und man sollte diesen Bogen gar nicht schlagen können weil die Maßnahme (sofern es denn überhaupt eine im rechtlichen Sinne ist) rechtswidrig ist???


Nein, dein Rechtsempfinden täuscht dich nicht, die Maßnahme aus deinem Unterpunkt 2 ist rechtswidrig!
Die Akte des Halters des Fahrzeugs geht die einschreitenden Beamten nichts an! Die des Fahrzeugsführers schon. Aber dafür muss erstmal geklärt werden, wer der Fahrzeugführer ist.
Winken
(in welchem Ausbildungsjahr (da es nur noch das Studium gibt, in welchem Studienjahr?) befindest du dich....) Cool
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Schoof
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt...
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass diese Abfrage sehr wohl rechtmäßig ist Geschockt

Danke für die schnelle Antwort, aber vielleicht gibt es noch andere Meinungen hierzu?
Möglicherweise (ich wage es ja gar nicht zu hoffen) hat sich auch schon ein Gericht mit dieser etwas abstrusen Frage beschäftigt und jemand hat zufällig von dem entsprechenden Urteil gehört? Auf den Arm nehmen

bin schon lang fertig... hoffentlich noch nicht zu lang oO Cool

Ich werfe mal was anderes in den Raum (und mache es dadurch hoffentlich nicht zu unübersichtlich):
Handelt es sich denn überhaupt um einen Grundrechtseingriff bei dieser Abfrage?
Die entsprechenden Daten sind der Polizei bereits bekannt und gespeichert (die Rechtmäßigkeit diesbezüglich mal vorrausgesetzt) und werden nur vom Polizeibeamten X (der die Abfrage technisch durchführt) an den Beamten A weiter gegeben!?
Handelt es sich bei dieser "internen Weitergabe" denn um eine Nutzung der Daten im rechtlichen Sinne?

Etwas überspitzt ausgedrückt käme ich dann zu dem Ergebnis, dass sich zwei Polizeibeamte nicht mal mehr auf dem Flur über irgendwelche Einsätze unterhalten dürften, nach dem Motto: Hey, wir haben gestern den xyz bei einem Einbruch erwischt!
Verstoß gegen Datenschutzgesetz? Dürfte dann ziemlich frostig werden auf den Polizeiwachen Mit den Augen rollen

Grüße ins Land...

Die Edit sagt, da waren Rechtschreibfehler...
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Schoof hat folgendes geschrieben::

Handelt es sich denn überhaupt um einen Grundrechtseingriff bei dieser Abfrage?
...


Ja. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung des Halters wird tangiert.

M.E. zulässig durch die Datenbestimmungen/ Abfragebefugnisse des jeweiligen Landesrechtes (hier ((wohl) §25).




Fraglich jetzt ob im Sinne der VHM die Abfrage geeignet ist - ich sag mal ja; werde aber nicht alles öffentlich ausposaunen, was der Polizist wohl damit bezwecken könnte.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::


Fraglich jetzt ob im Sinne der VHM die Abfrage geeignet ist - ich sag mal ja; werde aber nicht alles öffentlich ausposaunen, was der Polizist wohl damit bezwecken könnte.




Und weshalb nicht?



Wanted
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gtr1000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 14
Wohnort: Schleswig - Holstein

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 14:16    Titel: Re: Abfrage von Fahrzeughalterdaten durch Polizei Antworten mit Zitat

Schoof hat folgendes geschrieben::


Problematik:
Bei dem Fahrzeugführer muss es sich ja nicht zwangsläufig auch um den Fahrzeughalter handeln, dessen Daten hier bzgl. 2.) abgefragt werden.
.


Normalerweise muß der Fahrzeugführer seinen Führerschein und manchmal auch seinen Ausweis vorzeigen.
Dann werden nicht nur die Daten des Halters überpfüft, sondern auch die des derzeitigen Fahrers.
_________________
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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