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Geringes Einkommen - Unterhaltsberechnung

 
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jolobo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:13    Titel: Geringes Einkommen - Unterhaltsberechnung Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen! Hier mal ein fiktiver Fall:

Person A war lange arbeitslos und hat nun einen Job, bei dem er ca. 1060,00 Euro netto verdient und möchte jetzt Unterhalt zahlen. Er hat 2 Kinder mit 2 Frauen. Da er nur ein geringes Einkommen hat, kann er nicht den vollen Unterhalt zahlen, da er sonst selbst hilfebedürftig wäre bzw. seine Wohnung und seine Fahrkosten für den Job nicht mehr zahlen könnte. Die jeweiligen Jugendämter hat Person A schon angeschrieben und um Rat gebeten. Ihm wurden lediglich die vollen Unterhaltssummen mitgeteilt.

Wie kann Person A nun berechnen lassen, wieviel jedes Kind bekommt? Wen muss er kontaktieren? Welche Unterlagen muss er einreichen?
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Er könnte zum Anwalt gehen...

Die meisten Jugendämter (zumindest in Berlin) haben eine Abteilung Beratung und Unterstützung, die m.W. auch solche ´Berechnungen vornehmen, vielleicht mal beim örtlichen Jugendamt anrufen und nachfragen.

Sollten Die kInder entsprechend jung sein und Unterhaltsvorschuss erhalten, könnte man der Unterhaltsvorschussstelle sein neues Einkommen mitteilen und abwarten was die haben wollen, aufgrund des geringen Einkommens würde UHV vermutlich weiterhin ergänzend den Kindern zustehen.
_________________
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