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Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn

 
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hannes22
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 16:20    Titel: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn Antworten mit Zitat

Hallo,
ein theoretisches Problem:

Frau A will ihr jetziges Mietobjekt in ca. 5 Monaten kaufen; Ehemann B ist schon ausgezogen (Trennungsjahr läuft bis Nov. 2009).
Frau A will alleine kaufen und auch alleine den Kredit aufnehmen.
Ehemann B sagt: kein Problem'; ich erhebe keinen Anspruch (Zugewinn will er nicht und sie auch nicht regeln lassen).

Gute Lösung wäre Ehevertrag nachträglich?
Ohne Ehevertrag ist doch in Ehe der Zugewinnn grob gesagt das Haus. Kann Frau A alleine bei Banken den Kredit bekommen, auch wenn Ehemann B noch offiziell der Ehemann ist??
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 16:27    Titel: Re: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn Antworten mit Zitat

hannes22 hat folgendes geschrieben::
Kann Frau A alleine bei Banken den Kredit bekommen, auch wenn Ehemann B noch offiziell der Ehemann ist??

Das wird wohl von der Einschätzung der Leistungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit der Frau A durch die als Darlehensgeber in Betracht kommende Bank abhängen.
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 16:31    Titel: Re: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn Antworten mit Zitat

[quote="hannes22"]Ohne Ehevertrag ist doch in Ehe der Zugewinnn grob gesagt das Haus./QUOTE]
Nein, in den Zugewinn fällt nur eine evtl. Wertsteigerung der Immobilie - und das ist hier nicht der Fall.

Zitat:
Kann Frau A alleine bei Banken den Kredit bekommen, auch wenn Ehemann B noch offiziell der Ehemann ist??

Das ist Sache der Bank und sollte dort erfragt werden.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 17:14    Titel: Re: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Nein, in den Zugewinn fällt nur eine evtl. Wertsteigerung der Immobilie - und das ist hier nicht der Fall.

Das ist so nicht richtig.

Wenn die Ehefrau das Haus vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB) erwirbt, gehört der Wert des Hauses, abzüglich der bei seinem Erwerb gemachten Schulden, zum Endvermögen der Ehefrau (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Wert des Hauses tritt an die Stelle des von der Ehefrau gezahlten Kaufpreises für das Haus, der nicht mehr zum Endvermögen der Ehefrau gehört, sobald er an den Verkäufer gezahlt worden ist.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man auch einfacher machen.

Der wert des Hauses wird im Aktiva dem Endvermögen der ehefrau hinzugerechnet und die Schulden diesbezüglich im Passiva wieder herausgerechnet.
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