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Verfasst am: 01.02.09, 16:20 Titel: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn
Hallo,
ein theoretisches Problem:
Frau A will ihr jetziges Mietobjekt in ca. 5 Monaten kaufen; Ehemann B ist schon ausgezogen (Trennungsjahr läuft bis Nov. 2009).
Frau A will alleine kaufen und auch alleine den Kredit aufnehmen.
Ehemann B sagt: kein Problem'; ich erhebe keinen Anspruch (Zugewinn will er nicht und sie auch nicht regeln lassen).
Gute Lösung wäre Ehevertrag nachträglich?
Ohne Ehevertrag ist doch in Ehe der Zugewinnn grob gesagt das Haus. Kann Frau A alleine bei Banken den Kredit bekommen, auch wenn Ehemann B noch offiziell der Ehemann ist??
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 01.02.09, 16:27 Titel: Re: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn
hannes22 hat folgendes geschrieben::
Kann Frau A alleine bei Banken den Kredit bekommen, auch wenn Ehemann B noch offiziell der Ehemann ist??
Das wird wohl von der Einschätzung der Leistungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit der Frau A durch die als Darlehensgeber in Betracht kommende Bank abhängen.
Verfasst am: 01.02.09, 16:31 Titel: Re: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn
[quote="hannes22"]Ohne Ehevertrag ist doch in Ehe der Zugewinnn grob gesagt das Haus./QUOTE]
Nein, in den Zugewinn fällt nur eine evtl. Wertsteigerung der Immobilie - und das ist hier nicht der Fall.
Zitat:
Kann Frau A alleine bei Banken den Kredit bekommen, auch wenn Ehemann B noch offiziell der Ehemann ist??
Das ist Sache der Bank und sollte dort erfragt werden.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 01.02.09, 17:14 Titel: Re: Hauskauf von Frau A wähend der Ehe; Zugewinn
CruNCC hat folgendes geschrieben::
Nein, in den Zugewinn fällt nur eine evtl. Wertsteigerung der Immobilie - und das ist hier nicht der Fall.
Das ist so nicht richtig.
Wenn die Ehefrau das Haus vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB) erwirbt, gehört der Wert des Hauses, abzüglich der bei seinem Erwerb gemachten Schulden, zum Endvermögen der Ehefrau (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Wert des Hauses tritt an die Stelle des von der Ehefrau gezahlten Kaufpreises für das Haus, der nicht mehr zum Endvermögen der Ehefrau gehört, sobald er an den Verkäufer gezahlt worden ist.
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