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Vertragsaufhebung durch falsche Fahrzeugdaten?

 
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ar-dur
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 10:51    Titel: Vertragsaufhebung durch falsche Fahrzeugdaten? Antworten mit Zitat

Hallo,

also ich hab mir vor kurzem ein Auto geleast, der nicht die Ausstattung hatte, die mir vom Leasinggeber versprochen wurden. Dazu gehört, dass der Wagen keine Xenon-Scheinwerfer und keinen TV-Tuner besizt. Ein weiteres Problem ist, dass der Wagen vorher wahrscheinlich einen Unfall hatte, da die hintere Stoßstange auf der rechten Seite verzogen ist und in die Rückleute auch noch Wasser eingetretten ist. Dabei ist wahrscheinlich auch noch der Airbag aufgegangen, denn seltsamerweise ist das Lenkrad schwarz und der Rest der Innenausstattung beige.

Kann ich diesen Leasingvertrag kündigen auf Grund dieser Tatsachen kündigen?
Wie ist die Rechtslage?
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

leasinggeber ist doch eine bank u. vertragspartner ein autohändler, od. irre ich?

die frage ist.: sind die zusagen (xenon, tv-tuner, unfallfreiheit etc) schrifltich fixiert b.z.w kann dies durch zeugen bewiesen werden?
_________________
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 17:29    Titel: Re: Vertragsaufhebung durch falsche Fahrzeugdaten? Antworten mit Zitat

ar-dur hat folgendes geschrieben::

Kann ich diesen Leasingvertrag kündigen auf Grund dieser Tatsachen kündigen?


Nein, die LG ist nur Finanzier des Autos. Lieferant dürfte ein Autohaus sein.

Bevor der Leasingvertrag gekündigt wird, müßte erstmal der Kaufvertrag mit dem Autohaus gekündigt werden. Ob dies berechtigt ist, sei dahingestellt.
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