Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bau eines Anbaus ans Haus...Baufenster
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bau eines Anbaus ans Haus...Baufenster

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sunrise1610
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 10:44    Titel: Bau eines Anbaus ans Haus...Baufenster Antworten mit Zitat

Hallo,
wir wollen gerne ein Haus bauen und suchen nun gerade nach "dem" Grundstück für uns.
Allerdings gibt es folgendes Problem bei unserer Suche, es betrifft die Größe des Baufensters.
Wir würden gerne ein Haus bauen und an beiden Seiten "anbauen". Auf einer Seite soll eine Garage sein und an der anderen ein Anbau als Einliegerwohnung und dazu haben wir eine Frage.
Die Einliegerwohnung sollte eingeschossig sein, also wie eine Art Bungalow.
Eine Garage ist ja generell kein Thema und darf ja soweit ich weiß bis an die Grundstücks-Grenze gebaut werden...also müßen hier die 3m Abstand zum Nachbarn nicht eingehalten werden. Wie ist das aber mit der ELW?
Darf diese auch bis an die Grenze des nächsten Nachbarn gebaut werden (Wäre ja von der "Form" her wie eine Garage Winken ) oder muß diese mit in das Baufenster gerrechnet werden und daneben noch die 3m zum Nachbarn sein?
LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sie muß auch im Baufenster sein.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schlage vor, in solchen Fällen zuerst mit der Bauaufsichtsbehörde/Stadt zu reden. Dort hat man eine gewisse Verbindlichkeit und kann auch gleich nach Ausnahmen bzw. Befreiungen fragen.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elrey
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich sind 3m der Mindestabstand. Weniger geht nur, wenn der Nachbar die Restabstandsfläche auf sein Grundstück übernimmt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
grundsätzlich sind 3m der Mindestabstand


Wär mir neu, das regeln die Landesbauordnungen.
Außerdem können Baufenster m.W. von Abstandsregelungen abweichen...[/quote]
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.