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Verfasst am: 11.01.09, 19:36 Titel: Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltführung
A arbeitet in einem Ort 25 km von der ehelichen Wohnung entfernt. Da er kein Auto hat, entschließt er sich, eine Dienstwohnung zu nehmen. Das Finanzamt erkennt die Kosten für doppelte Haushaltdführung an. Im zweiten Jahr wechselt A die Arbeitsstelle an seinem Dienstort, da die neue Arbeitsstelle nur 8 km von seiner Dienstwohnung entfernt liegt, bleibt er dort wohnen. Kann er nun erneut die Verpflegungsmehraufwendungen für 3 Monate absetzen?
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