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Verfasst am: 19.01.09, 12:47 Titel: Rechtliche Frage zur Krankenkasse
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zu einem rein fiktiven Fall.
Angenommen meine Mutter/Schwester/Freundin hat Brustkrebs, dieser Brustkrebs würde dann mit einer Strahlung behandelt werden. Auf Grund dieser Bestrahlung würden sich fast alle Zähne lockern und ausfallen, da durch die Bestrahlung sich der Kiefer verändert hat.
Die Zahnärztlichen Kosten würden sich auf ca. 15000 EUR belaufen.
Wie würde anhand diesen Beispiels die Rechtsgrundlage ausschauen, wenn die Krankenkasse nicht den vollen Betrag erstattet sondern nur 2000 EUR?
Ich habe hierzu eine Meinung, bin aber mal auf eure gespannt - vorallem zur Rechtsgrundlage, ob es in diesem fiktiven Fall Sinn machen würde, rechtlich gegen die Ablehnung des Heilkostenplans vorzugehen.
Gesetz dem Fall die 15.000 Euro würden entstehen durch den "Lösungsweg" statt einem Gebiss Implantate zu setzen und die Krankenkasse würde sagen: "Moment - ein Gebiss geht auch. Das zahlen wir auch bzw. bezuschussen wir mit 2.000 Euro" und die Patientin würde aber viel lieber die Implantate haben wollen, dann würde sie meines Erachtens wohl in die Röhre schaun, weil die Kasse nunmal das notwendige zahlen muss - nicht die Wunschbehandlung zu Mehrkosten. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
dieser MEinung bin ich auch. Aber wenn wie diesem Fall der Schaden durch eine Behandlung des Brustkrebs enstanden wäre, dann müsste meiner Meinung nach doch die Krankenkasse voll und ganz für diesen Schadne aufkommen oder?
dieser MEinung bin ich auch. Aber wenn wie diesem Fall der Schaden durch eine Behandlung des Brustkrebs enstanden wäre, dann müsste meiner Meinung nach doch die Krankenkasse voll und ganz für diesen Schadne aufkommen oder?
Warum? Das ist doch keine Frage des Verursachens, sondern des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
die gesetzliche Krankenversicherung zahlt lediglich den Festkostenzuschuß gem. SGB V.
Wenn überhaupt sind Schadenersatzansprüche theoretisch gegen die Einrichtung denkbar, die die Strahlentherapie durchgeführt hat.
Sollten allerdings im Rahmen der praetherapeutischen Aufklärung die Begriffe Osteoradionekrose oder Osteomyelitis als mögliche Folgen der Strahlentherapie erwähnt worden sein, werden Ansprüche kaum durchsetzbar sein.
die Begriffe Osteoradionekrose oder Osteomyelitis als mögliche Folgen der Strahlentherapie erwähnt worden sein
...was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall war, denn der Verlust von Zähnen als potentielle Folge einer Strahlentherapie ist ja beinahe schon allgemein nicht unbekannt... _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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