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Nemisis noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.01.09, 13:57 Titel: Veranstaltungen und Getränkeausschank |
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Hallo !
Ich habe eine Frage (was sonst ^^) und hoffe ihr könnt mir helfen.
Einige Freunde von mir und meine Wenigkeit wollen einen Verein gründen um jungen Nachwuchsbands die Möglichkeit zu geben ihr Können zu zeigen ohne hunderte von € für jedes Konzert ausgeben zu müssen. Jetzt habe ich mich mit der Vereinsgründung und allem recht ausführlich beschäftigt, nur bleiben noch ein paar kleine Fragen Offen.
Wir wollen Freitags und/oder Samstags den Bands die Möglichkeit geben zu spielen. Dafür nehmen wir keinerlei Miete oder ähnliches von den Bands für unser Clubhaus. Wir verkaufen Abends nachtürlich Eintrittskarten für knapp 5€ damit wir nicht auf unseren Kosten sitzen bleiben. Dazu wollten wir auch noch (geschlossene) Getränke verkaufen.
Jetzt die Frage : Dürfen wir das so ? Weil es kommen ja nicht nur Mitglieder ! Hatte als Ausweg angedacht keine "Eintrittskarten" sondern "Tagesmitgliedschaften" zu verkaufen. Würde das helfen ?
Und mein 2. Problem. Ein DJ den ich gut kenne würde gerne 1-2 Mal im Monat auch das Clubhaus mieten um dort seine Party zu machen. Die Frage war auch hier ob wir dann das "Drumherum" machen könnten. Er bekommt Gage von den Eintrittskarten bzw. alles davon und wir machen wieder die Getränke.
Uns wäre das mit dem Getränken sehr wichtig, da wir für die Auftritte der Bands noch einiges an Box, Mischpult, Licht und so weiter kaufen wollen, was die Bands sich immer nur schwer leisten können, was aber auch für uns gilt.
Kann mir da jemand helfen ? Wäre uns echt wichtig.
Gruß
Nemisis |
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Nemisis noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.01.09, 14:06 Titel: |
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oder kann ich mich vielleicht sogar auf das Gaststättengewerbe § 23 verlassen :
§ 23
Vereine und Gesellschaften
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über den Ausschank alkoholischer Getränke finden auch auf Vereine und Gesellschaften Anwendung, die kein Gewerbe betreiben; dies gilt nicht für den Ausschank an Arbeitnehmer dieser Vereine oder Gesellschaften.
(2) Werden in den Fällen des Absatzes 1 alkoholische Getränke in Räumen
ausgeschenkt, die im Eigentum dieser Vereine oder Gesellschaften stehen oder ihnen mietweise, leihweise oder aus einem anderen Grunde überlassen und nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind, so finden die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 5, 6, 18, 22 sowie des § 28 Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 und Absatz 2 Nr. 1 keine Anwendung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, daß auch andere Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung finden, wenn durch den Ausschank alkoholischer Getränke Gefahren für die Sittlichkeit oder für Leben oder Gesundheit der Gäste oder der Beschäftigten entstehen.
Oder habe ich da Probleme wegen einer Gewinnererzielungsabsicht bzw. Fortstezungsabsicht ? |
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Nachtpilater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 161
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Verfasst am: 01.02.09, 00:37 Titel: |
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Und bitte die Gema nicht vergessen!!!!!!!!
Für die aufgeführten Musikstücke. Auch die des DJ`s
Kann sonst arg teuer werden. |
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mambo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: 04.02.09, 20:17 Titel: |
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Strebt Ihr sie Gemeinnützigkeit an? |
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Nachtpilater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 161
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Verfasst am: 05.02.09, 01:37 Titel: |
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Selbst bei G emeinnützigkeit bleibt die Gema . |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 06.02.09, 18:07 Titel: |
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aber nur wenn die bands lieder spielen welche nicht selbst geschrieben sind sondern von bands die einen vertrag mit der gema haben. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Nachtpilater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 161
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Verfasst am: 07.02.09, 02:54 Titel: |
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Zeig mir mal einen Dj der Selbstkomponierte Musik Auflegt.
Und die Bands müssen auch beweisen das Sie Urheber sind, alles schon erlebt.
Ich kann nur raten, voher abklären, und immer schriftlich. |
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 07.02.09, 15:06 Titel: |
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Zitat: | Und die Bands müssen auch beweisen das Sie Urheber sind, alles schon erlebt. |
M.E. muss der, der etwas haben will, beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Nachtpilater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 161
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Verfasst am: 09.02.09, 02:28 Titel: |
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Ja, da haben sie absolut recht. Aber für die Gema gilt das nicht. Das ist ein ganz besonderer Haufen. |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 09.02.09, 09:47 Titel: |
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gez auch, man muss sich aber immer seiner rechte bewusst sein - denn wer sich auf der nase rumtanzen lässt ist ein gern gesehenes "opfer". _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Nachtpilater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 161
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Verfasst am: 10.02.09, 01:44 Titel: |
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Eben drum sag ich vorher informieren und keinesfalls die Gema vergessen. |
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