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Seite einem Motorradunfall 9/07 leide ich an einer PTBS.
Wegen eines Streites mit meiner privaten Unfallversicherung suche ich nun Informationen über die Frage, ob eine PTBS als organische Erkrankung des Nervensystems, ausgelöst durch den Unfall, zu werten ist oder halt eben "nur" als psychische Reaktion auf den Unfall.
In einigen Beiträgen las ich den Hinweis, es gäbe diesbezüglich aus 1/08 vom LG oder OLG Düsseldorf ein Urteil. Leider finde ich aber keine Hinweise auf dieses oder ähnliche Urteile. Wer kann mir da helfen?
Der Versicherungsschutz ist zu problematisieren wegen der Klausel 5.2.6 der AUB 2008/Musterbedingungen des GDV. Dort heißt es: "Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden." Demzufolge kommt es hier darauf an, ein ärztliches Attest vorlegen zu können, dass die PTBS nicht eine psychische Reaktion auf den Unfall, sondern tatsächlich eine organische Erkrankung des Nervensystems als Folge des Unfalls ist. Die Lösung liegt hier m.E. in der Medizin und nicht in der Juristerei. Möglicherweise können dem Motorradfahrer M folgende Urteile helfen: OLG Jena VersR 2002, 1019; BGH VersR 2003, 634; BGH VersR 2004, 1449; OLG Hamm VersR 2006, 1394.
M könnte natürlich auch versuchen, insgesamt die sehr weite Klausel in seinem Versicherungsvertrag zu "kippen" und darauf zu plädieren, dass sie eine unangemessene Benachteiligung des VErsicherungsnehmers (VN) darstellt. Meines Wissens ist aber bisher die Unwirksamkeit der Klausel noch nicht festgestellt worden. Von einer Entscheidung des LG oder OLG Düsseldorf aus Januar 2008 ist mir leider nichts bekannt. Sollte das wirklich eine wegweisende neue Entscheidung sein, wird sie sicherlich in der Zeitschrift für Versicherungsrecht (VersR) oder in "Recht und Schaden" veröffentlicht sein.
Hallo, ich hab mal ein wenig geschaut, in der Hoffnung etwas Nützliches darüber zu finden (ist wirklich nicht einfach) Ich würde mal Kontakt mit der WHO aufnehmen, ob es anerkannte Studien mittlerweile gibt, die der Gesetzgeber mit einbinden kann in neue Urteilsfindungen.
<<< Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist nach den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation als Krankheit (ICD-10) anerkannt und behandlungsbedürftig. Quelle: http://www.opferperspektive.de/Beratung/Erste_Hilfe/426.html
<<< Hier könnte man zur Klassifizierung (organisch oder psychisch)
fündig werden :
Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD, engl.: International Classification of Diseases) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. Die aktuelle, international gültige Revision ist ICD-10, Version 2006.Quelle: Wikipedia
<<<<<< Und hier ab Seite 8 <<< steht auch über die Unterscheidung etwas geschrieben. Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem essener Arzt in Verbindung setzen. http://www.btonline.de/info/krankheiten/belastungsstoerungen.pdf
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Viele Glück ! LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
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