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Verfasst am: 28.01.09, 11:35 Titel: Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten?
Hallo,
kurz zur Vorgeschichte. Ich war im Jahr 2005 in der Ausbildung und war damals über meine Eltern bei der Rechtsschutzversicherung versichert. Dann kam es bei mir zum Gerichtsverfahren wo die Anwaltskosten ect. übernommen wurden. Im Jahr 2006 verkam ich vom Amtsgericht eine Gerichtskostenabrechnung von knapp 2000€. Wir haben damals ein schreiben an die Versicherung geschickt damit die sie die Kosten übernhemen. Da aber der Betrag innerhalb von zwei Wochen fällig war und es bei den Versicherungen meistens länger dauer, haben wir uns erstmal auf eine Ratenzahlung geeinigt (50€ mtl.).
Auf unser Schreiben hat die Rechtsschutzversicherung nie reagiert oder ist bei den angeblich nie angekommen...
Meine Frage ist. Könnte ich die Gerichtskosten heute noch geltend machen? Ich zahle heute noch die 50€ und möchte mich nun selbst mal drum kümmern. Wie ist die Rechtslage kann man das von 2006 nochmal ansprechen oder kommen die dann jetzt mit: damals ist nichts angekommen und heute ist die Frist abgelaufen (ist ja zwei Jahre her)?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 28.01.09, 11:45 Titel:
Nicht, dass der Versicherer schon an die Gerichtskasse gezahlt hat.
Vielleicht hilft ein kurzer Anruf beim Versicherer bzw. dort in der Schadenabteilung, was denn aus der Sache geworden ist, denn im Grunde sollten die Gerichtskosten mit gezahlt werden. Dafür wäre es gut zu wissen, um was es ganz grob ging. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Hey,
danke für die schnelle Antwort. Also gezahlt haben dir auf jedenfall noch nichts, weil letztens mein Dauerauftrag abgelaufen ist und ich daran garnicht mehr gedacht habe, bis ich von der Gerichtskasse Post bekommen habe, weil diesen Monat kein Geld gekommen ist.
Es ging damals um einen Verkehrsunfall und die Kosten summieren sich aus Gutachten, Zeugenentschädigung, Auslagen usw.
/Edit
könnte ich auch mit meinem alten Aktenzeichen zum Anwalt gehen, damit er ein Brief an die Versicherung schreibt ohne das ich jetzt für den Anwalt bezahlen muss, weil ich mitlerweile selbst versichert bin
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 28.01.09, 12:42 Titel:
Also das Schreiben würde ich ohne Anwalt aufsetzen. ODer wie gesagt einfach kurz anrufen und nachfragen, was denn da los ist. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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