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Wohnrecht lebenslang (Liebe Mods, welches Board?)
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Adamski
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:53    Titel: Wohnrecht lebenslang (Liebe Mods, welches Board?) Antworten mit Zitat

Hallo,

hier "verhandeln" wir einen Fall eines Sohnes und seiner Eltern:

Eltern haben in einem Haus lebenslanges Wohnrecht (im GB reingekritzelt). Das Haus wird komplett von diesen be-, ge- und abgenutzt. Eltern haben seit vielen Jahren, weil sie ja auch Nutznießer sind, Zins und Tilgung gezahlt, und natürlich die Nebenkosten (Gas, Wasser usw.). Nun möchten sie nicht mehr zahlen und bedrohen damit die Existenz der Familie des Sohnes. Die Begründung des Zahlungsstopps ist: Wohnrecht ist eh kostenlos (nur den "Verbrauch" zahlen die Eltern weiter)

Der Sohn weiß keinen Rat, drum ist er ja hier. Kann er irgendwas machen

Wie immer vieeeeelen Dank für Eure Einschätzungen
und Kommentare (auch die Lustigen, das Leben ist schon trüb genug)

Adamski
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

... so ist das alles ein bisschen wenig, um eine Einschätzung abzugeben, nur drängte sich mir als Erstes schon die Frage auf: Das Wohnrecht wurde ja mit Sicherheit nicht ohne Gegenleistung vereinbart - im Zweifelsfall im Rahmen einer Schenkung, und dann gab es ja einen angemessenen Gegenwert zum Zeitpunkt der Schenkung.

Und ein Wohnrecht wird auch nicht eben mal in ein Grundbuch reingekritzelt, zur Änderung des Grundbuchs gehört erst einmal ein notarieller Vertrag, und da ist es halt wichtig, was wurde dort vereinbart...

Gruß
C.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig sehe , braucht er gar nichts zu machen, da er ja gar keinen Vertrag unterschrieben hat. Alle Forderungen gehen ja an die Eltern. Andererseits führt das dann wohl dazu, dass gepfändet wird.

(Bäuchleingefühl an): Allerdings wundere ich mich, dass die Eltern keinen Vertrag gemacht haben, dass Sohnemann und seine Familie nicht für ihre Kosten aufkommen müssen und dass er und seine Familie keine Miete zahlen müssen (oder liege ich da falsch?)

Ansonsten sollte man das vielleicht nachträglich einführen. Denn so unrecht haben die Eltern wohl nicht. Ewig für lau dort wohnen und nix zahlen...... Falls ich das so richtig sehe?!

Edit: Tja, und der Experte war da mal wieder schneller Winken
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Habs mal ins Immobilienrecht geschubst.
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Adamski
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

ja, stimmt. Der Sohn hat quasi das Haus überschrieben bekommen, allerdings ist er auch Kreditnehmer geworden damals, d.h. er hat das Haus im Grunde "gekauft".

Das Wohnrecht hat er nur auf einen Teil des Hauses gewährt.

Ich kenn mich nicht aus, aber meine Idee ist:

Dieser Vertrag nutzt nur einer Partei hier. Das sind die Eltern. Der Sohn hat nix davon, denn er hat ein 100%-Darlehen erhalten und ein Haus, das die Eltern bewohnen (er aber faktisch mitnutzen dürfte).

Erschnüffle ich hier den Hinweis auf eine Nichtigkeit oder Sittenwidrigkeit oder wie oder was?
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

... nichts mit Nichtigkeit oder Sittenwidrigkeit, hat den Sohn irgendjemand genötigt, den Vertrag abzuschließen...?

Und was eine angemessene Gegenleistung ist, darüber können die Meinungen schon mal auseinandergehen.

Wie gesagt, ohne den konkreten Vertrag sind da keine vernünftigen Aussagen zu machen, aber es dürfte schwer sein, einen notariellen Vertrag zu kippen - insbesondere da der Notar sich mit Sicherheit um Sittenwidrigkeit und Nichttigkeit vorher Gedanken gemacht haben sollte - wäre jedenfalls sein Job gewesen...

Gruß
C.

P.S.
Zitat:
Tja, und der Experte war da mal wieder schneller

danke für die Blumen, aber in diesem Gebiet Experte zu sein ist fast unmöglich Winken
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle das Eigentum einfach an die Eltern zurückzuübertragen, wenn man sich mit der Schenkung unter der Erwerbsmodalität Wohnungsrecht derart über Ohr gehauen fühlt.
Ansonsten gilt: Vertrach ist Vertrach (und da schaut man sich am besten die notzarielle Urkunde an (s.o.)).
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Adamski
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Experten aller Länder.

Sorry, bin natürlich auch nicht über alles informiert, aber es ist so:

Es wurde ein not. Vertrag gemacht. Darin steht:

Kaufpreis 200 TEURO. Übernahme von Krediten in Höhe von 250 TEURO Geschockt Zusätzlich noch Einlassung eines Wohnrechts für die Eltern. Wo ist denn da der Vorteil des Sohnes Frage

Können solche Verträge Bestand haben???
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon, dass wir den Verkehrswert nicht kennen und es ohnehin im Kapitalismus selbst unter Verwandten nicht verboten ist, Dinge mit Gewinn zu verkaufen: Der Sohn wird doch sicher volljährig und nicht im Vollrausch oder sonstwie vorübergehend geschäftsunfähig den Vertrag unterzeichnet haben.
_________________
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Können solche Verträge Bestand haben???


Ja, auch Verträge, die nach meiner Meinung ein absolutes Verlustgeschäft waren, haben Bestand, wenn sie entsprechend abgeschlossen sind (habe auch schon so etwas gesehen und mich gefragt, warum geht jemand freiwillig - auch unter engsten Verwandten - einen solchen Vertrag ein...).

Zitat:
Abgesehen davon, dass wir den Verkehrswert nicht kennen und es ohnehin im Kapitalismus selbst unter Verwandten nicht verboten ist, Dinge mit Gewinn zu verkaufen: Der Sohn wird doch sicher volljährig und nicht im Vollrausch oder sonstwie vorübergehend geschäftsunfähig den Vertrag unterzeichnet haben.


Damit ist dann auch alles letztendlich gesagt, was wichtig ist.

Gruß
C.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Adamski hat folgendes geschrieben::


Das Wohnrecht hat er nur auf einen Teil des Hauses gewährt.



Dann könnte doch der andere Teil anderweitig vermietet oder genutzt werden??
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kaufpreis 200 TEURO. Übernahme von Krediten in Höhe von 250 TEURO ...

Die Elten haben doch Zins und Tilung bezahlt!
Zitat:
Eltern haben seit vielen Jahren, weil sie ja auch Nutznießer sind, Zins und Tilgung gezahlt

Zitat:
und natürlich die Nebenkosten (Gas, Wasser usw.).

Wieso natürilich? Man kann auch ein unentgeltliches Wohnrecht vereinbaren.
Zitat:
Wohnrecht ist eh kostenlos (nur den "Verbrauch" zahlen die Eltern weiter)

Was steht denn dazu in dem notariellen Vertrag?
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 03.02.09, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Adamski hat folgendes geschrieben::
Wo ist denn da der Vorteil des Sohnes Frage

Denken Sie mal an die (nicht eintretende) Erbschaftssteuer....Außerdem gehört Ihnen ein Haus.


Wenn sie es nicht wollen...... Wo wohnen Sie noch gleich? Lachen
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Adamski
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann könnte doch der andere Teil anderweitig vermietet oder genutzt werden??


theoretisch, ja. Aufgrund der Bauweise: nein![/quote]
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Adamski
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Elten haben doch Zins und Tilung bezahlt!


Dafür nutzen Sie ja auch die Immobilie

Zins+Tilgung < ortsübliche Miete
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