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beschädigung bei werkstattaufenthalt

 
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jurahilfe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:15    Titel: beschädigung bei werkstattaufenthalt Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe mein motorrad in der werkstatt gehabt um eine inspektion durchzuführen. ich bin dabei geblieben. da das motorrad draußen steht sind schrauben usw. recht fest durch rost. beim vorderen bremssattel ging schon die schraube nicht auf. die hat er dann rausgebohrt. die kosten für die neue schraube wurde mir in rechnung gestellt. da diese schraube nicht vorrätig war sollte die inspektion 2 tage später weiter gehen. an diesem tag habe ich keine zeit gehabt. ich wurde angerufen das die vordere bremse jetzt gemacht sei, aber es problem bei der hinteren gibt dort sei auch eine schraube, diesmal eine andere, abgebrochen. er meinte die könnte man nicht so einfach rausbohren. man müsse einen neuen bremssattel kaufen. es hat sich für mich jetzt so angehört als ob ich die kosten dafür tragen muss. jetzt habe ich mich bei freunden erkundigt wie die die sache sehen und die meinten, dass die kosten dafür die werkstatt selbst tragen muss. wie ist es nun? muss ich sie tragen, weil diese teilweise start verkantet sind, oder muss die werkstatt das tragen?

wie ist die rechtslage?

ich danke für eure im vorraus.

viele grüße
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jurahilfe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich hoffe ich habe meine frage nicht gegen die foren regeln gestellt?
kennt keiner eine art dieses falls und kann dazu die rechtslage erklären?

viele grüße
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jurahilfe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

bisher hatte ich noch gar keine gelegenheit nach meiner frage zu schauen. leider habe ich, wie ich sehe, keine antwort bekommen. ganz verstehen tu ich es nicht, weil die frage für experten, wie hier im forum, kein problem sein sollte. bin etwas entäuscht und immer noch nicht schlauer, was meinen handlungsspielraum leider nicht vergrößert.

also falls, aber nur falls, jemand meine frage verstanden hat und das ganze nicht gegen die forenregel verstößst würde ich mich freuen über eine antwort.

vielen dank und grüße
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Achtung Laienmeinung:

Wenn man möchte, dass jemand einen Schaden übernimmt, muss man ihn auch nachweisen. Die bloße Behauptung reicht nicht.

Ich würde versuchen mich mit der Werkstatt "normal" zu einigen. Im Zweifel müsste man die Forderung zivilrechtlich eintreiben bzw. klären lassen, wem was zusteht. Das steht denke ich in keiner Relation zu den entstehenden Kosten.

lg
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