Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo!
Wenn der Arbeitgeber jemanden während der Elternzeit (nach Ablauf des einen Jahres mit Elterngeld) nicht geringfügig beschäftigen kann, was er ja auch nicht muss, da als Elternzeit 3 Jahre angegeben wurden, ist dann Unterstützung vom Staat zu erwarten? Und wo muss gegebenenfalls hier ein Antrag gestellt werden bzw. können Informationen eingeholt werden.
Vielen Dank!
Snoepje
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.