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Mieterselbstauskunft

 
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elbee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:59    Titel: Mieterselbstauskunft Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem ich bereits am 28.09.2007 in meine jetzige Wohnung eingezogen bin, verlangt mein Vermieter nachträglich eine Mieterselbstauskunft.

Diese hier:
[Link gelöscht. Biber]

Jetzt stellen sich für mich die Fragen, muss ich diese ausfüllen und wenn ja, welche Angaben brauche ich nicht beantworten... Die Fragen gehen meines Erachtens zu stark in Detail... Das da nicht noch drauf steht, was mein Lieblingsessen und meine bevorzugte Zahncreme ist, wundert mich...

Für Rat wäre ich sehr sehr dankbar...

Grüße
elBee
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn diese Selbstauskunft nicht Voraussetzung für den Mietvertragsabschluss war, kann der Vermieter sie jetzt nachträglich nicht mehr verlangen. Telefonnummern sollte man sinnvollerweise austauschen, schnelle Kommunikationswege dürften auch im Mieterinteresse liegen.
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elbee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, ging ja super zügig... vielen vielen Dank!
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