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nachdem ich bereits am 28.09.2007 in meine jetzige Wohnung eingezogen bin, verlangt mein Vermieter nachträglich eine Mieterselbstauskunft.
Diese hier:
[Link gelöscht. Biber]
Jetzt stellen sich für mich die Fragen, muss ich diese ausfüllen und wenn ja, welche Angaben brauche ich nicht beantworten... Die Fragen gehen meines Erachtens zu stark in Detail... Das da nicht noch drauf steht, was mein Lieblingsessen und meine bevorzugte Zahncreme ist, wundert mich...
Wenn diese Selbstauskunft nicht Voraussetzung für den Mietvertragsabschluss war, kann der Vermieter sie jetzt nachträglich nicht mehr verlangen. Telefonnummern sollte man sinnvollerweise austauschen, schnelle Kommunikationswege dürften auch im Mieterinteresse liegen.
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