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Rohlinge Verkaufen

 
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Geier21
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:06    Titel: Rohlinge Verkaufen Antworten mit Zitat

Guten Abend. Ich habe eine kleine Frage.

Also vorab, ich bin Belgier und Wohne auch hier. Bin Privatperson und habe keine Mwst nummer. Jedoch würd ich gerne gelegentlich Bluray Rohlinge bei Internetauktionshaus [Name geändert] Deutschland verkaufen, die ich hier in Belgien Gekauft habe. Jetzt hab ich was über GEMA gebühren gelesen. Sowas gibt es hier in Belgien auch.

Also, jetzt meine Frage... Wenn ich die Rohlinge verkaufe in kleinem Ramen (ca 5 x pro monat) kann dann die GEMA zusätzlich Gebühren bzw eine strafe von mir verlangen ?

Anzumerken ist aber:

Da ich NUR bei Internetauktionshaus [Name geändert] Deutschland verkaufe, musst ich eine Deutsche Adresse angeben.
Hab die dann von meinem arbeitskollegen angegeben, der ja auch davon weiss. Also ich selber wohne nicht da. Deshalb wird als Artikelstandort immer die Deutsche adresse angezeigt.

Hoffe mich kann jemand aufklären.

MFG
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem wird wohl weniger die GEMA sein, als das bei mehreren gleichgearteten Verkäufen wohl doch eine Unternehmerische Tätigkeit mit all ihren Rechtsfolgen anzunehmen ist.
_________________
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Geier21
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man denn bei ca 5 verkäufen pro Monat von Unternehmerische Tätigkeit sprechen ?
Und was wären die Rechtsfolgen ?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir es mal so: Wenn jemand einen Laden aufmacht, aber nur 5 Kunden pro Monat kommen, wäre das dann keine unternehmerische Tätigkeit?

Also wenn wiederholt gleichartige Ware (ganz besonders Neuware) mit Gewinnerziehlungsabsicht verkauft wird, dann rückt man schon sehr nahe an die gewerbliche Tätigkeit. Man kann da glück haben, daß es nicht so gewertet wird, aber auch Pech.

Wenn es als gewerbliches Handeln eingeschätzt wird, dann kommen solche Dinge wie, Widerrufsrecht, Gewährleistung, Verpackungsverordnung, Gefahrenübergang beim Transport und der ganze Kram mit der Steuer und einiges Mehr auf einen zu..
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Geier21
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Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, danke dir. Aber steuern werden die mir wohl nicht anhängen können da ich doch in belgien Wohne und ich mit deutschen Steuern nichts zu tun habe. Die Gema dürfte mir auch nichts können oder ?
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