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Verfasst am: 29.09.04, 22:50 Titel: Frage an: RA Frank D. Albert
Hallo RA Frank D. Albert
Bin vor Scheidung, wohne weiter in die Wohnung ( meines Mannes), und interessiert mich wann ist es besser die Wohnung zum wechseln ( wegen Unterhalt):
a) vor Scheidung? oder
b) nach der Scheidung?
Ich meine - ist das doch wichtig wegen der nacheherliche - Betreuungsunterhalt?
oder?
Verfasst am: 30.09.04, 06:51 Titel: Re: Frage an: RA Frank D. Albert
Hallo,
wann ein Ehegatte auszieht ist weniger eine rechtliche als eine persönliche Frage und wie lange man es noch in einer Wohnung aushält. Wenn Sie getrennt leben, steht Ihnen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, ein Unterhaltsanspruch für die Zeit des Getrenntlebens und gegebenenfalls nach der Scheidung zu. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Verfasst am: 30.09.04, 13:40 Titel: Re: Frage an: RA Frank D. Albert
Hallo,
das mit dem Auszug sollte man sich überlegen. Beim nachehelichen Unterhalt kann es eine Rolle spielen, wenn der Unterhaltsverpflichtete einen Teil des Unterhaltes durch Zahlung der Miete erbringt. Was mehr an Miete ausgegeben wird, steht weniger zum Leben zur Verfügung.
Andereseits ist ein Umzug in der Regel mit erheblichen enmaligen Aufwendungen verbunden, Renovierung, Makler und Kaution etc.
Verfasst am: 30.09.04, 19:02 Titel: Re: Frage an: RA Frank D. Albert
ana hat folgendes geschrieben::
Hallo RA Frank D. Albert
Bin vor Scheidung, wohne weiter in die Wohnung ( meines Mannes), und interessiert mich wann ist es besser die Wohnung zum wechseln ( wegen Unterhalt):
a) vor Scheidung? oder
b) nach der Scheidung?
Ich meine - ist das doch wichtig wegen der nacheherliche - Betreuungsunterhalt?
oder?
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