Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage an: RA Frank D. Albert
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage an: RA Frank D. Albert

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ana
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 22:50    Titel: Frage an: RA Frank D. Albert Antworten mit Zitat

Hallo RA Frank D. Albert


Bin vor Scheidung, wohne weiter in die Wohnung ( meines Mannes), und interessiert mich wann ist es besser die Wohnung zum wechseln ( wegen Unterhalt):
a) vor Scheidung? oder
b) nach der Scheidung?
Ich meine - ist das doch wichtig wegen der nacheherliche - Betreuungsunterhalt?
oder? Frage


Danke
Nach oben
Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 06:51    Titel: Re: Frage an: RA Frank D. Albert Antworten mit Zitat

Hallo,

wann ein Ehegatte auszieht ist weniger eine rechtliche als eine persönliche Frage und wie lange man es noch in einer Wohnung aushält. Wenn Sie getrennt leben, steht Ihnen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, ein Unterhaltsanspruch für die Zeit des Getrenntlebens und gegebenenfalls nach der Scheidung zu.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 13:40    Titel: Re: Frage an: RA Frank D. Albert Antworten mit Zitat

Hallo,

das mit dem Auszug sollte man sich überlegen. Beim nachehelichen Unterhalt kann es eine Rolle spielen, wenn der Unterhaltsverpflichtete einen Teil des Unterhaltes durch Zahlung der Miete erbringt. Was mehr an Miete ausgegeben wird, steht weniger zum Leben zur Verfügung.

Andereseits ist ein Umzug in der Regel mit erheblichen enmaligen Aufwendungen verbunden, Renovierung, Makler und Kaution etc.

Gruss Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 19:02    Titel: Re: Frage an: RA Frank D. Albert Antworten mit Zitat

ana hat folgendes geschrieben::
Hallo RA Frank D. Albert


Bin vor Scheidung, wohne weiter in die Wohnung ( meines Mannes), und interessiert mich wann ist es besser die Wohnung zum wechseln ( wegen Unterhalt):
a) vor Scheidung? oder
b) nach der Scheidung?
Ich meine - ist das doch wichtig wegen der nacheherliche - Betreuungsunterhalt?
oder? Frage


Danke


hauptsache parasitär schmarotzen.....
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 08:16    Titel: Re: Frage an: RA Frank D. Albert Antworten mit Zitat

Hauptsache Frau hält Hand auf und Mann zahlt. Das ist der Grundgedanke in unserer Gesellschaft.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.