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Verfasst am: 19.01.09, 22:02 Titel: Tierarzt impft nicht wie abgesprochen
Mich würde interessieren wie Ihr die zwei folgenden Fälle beurteilt. Vorab eine kurze Einleitung zum Thema Impfen:
In vielen Fällen werden Hunde und Katzen immer noch jährlich gleichzeitig gegen mehrere Virus- und Bakterienerkrankungen geimpft, obwohl wissenschaftliche Studien bei den Viruserkrankungen einen mehrjährige Impfschutz belegen und Impfungen gegen Bakterienerkrankungen inzwischen umstritten sind weil sie entweder nicht mehr auf die Wildtyperreger passen oder aber ihre Impfwirkung generell unsicher ist. Zudem werden belastbarere Impftiter aufgebaut wenn den Tieren statt Mehrfachimpfstoffen Einzelimpfstoffe verabreicht werden. Auch wurde in 2005 die deutsche Tollwutverordnung an die EU-Tollwutverordnung angepaßt. Galt ein Haustier vorher als "gegen Tollwut geimpft" wenn die Impfung in 12-monatigem Abstand wiederholt wurde, so gilt der Impfschutz heute offiziell so lange wie der Hersteller für sein Produkt angibt. Die meisten Hersteller geben heute Nachimpfintervalle für Hunde von 3 Jahren an, ein Hersteller gibt für sein Produkt bei Katzen sogar ein Nachimpfintervall von 4 Jahren an. Nun zu den fiktiven Fällen...
1.) Tierhalter A meldet sich telefonisch bei Tierarzt B zur Impfung seines Hundes an. Am Telefon weist er ausdrücklich darauf hin daß er seinen Hund ausschließlich gegen Tollwut impfen lassen möchte. Am Tag X in der Tierarztpraxis wiederholt er seinen Wunsch, daß sein Hund nur gegen Tollwut geimpft werden soll, nicht gegen andere Erkrankungen.
Als der Hundehalter nach dem Impfen in den Impfpass seines Hundes schaut sieht er, daß der Hund entgegen seinem Wunsch mit einem der üblichen Mehrfachimpfstoffe gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, zwei verschiedene Stämme von Zwingerhusten und Tollwut geimpft wurde.
2.) Tierhalter A meldet sich telefonisch bei Tierarzt B zur Impfung seines Hundes, der älter als 12 Wochen ist, an. Am Telefon fragt er nach ob der Tierarzt einen sog. "3-Jahres-Impfstoff" verwendet. Der Tierarzt bzw. seine Sprechstundenhilfe sagt dieses zu. Am Tag X in der Tierarztpraxis wird der Hund gegen Tollwut geimpft, der Tierarzt trägt aber anschließend nur eine 1-jährige Gültigkeitsauer ein mit der Begründung, ein 3-jähriges Nachimpfintervall dürfe er nur eintragen wenn der Hund bereits mehrfach gegen Tollwut geimpft worden sei. Lt. Beipackzettel des Herstellers ist dieser Impfstoff für Hunde, die älter sind als 12 Wochen, nach einer einmaligen Impfung für 3 Jahre zugelassen.
Beide Fälle wiederholen sich so oder ähnlich derzeit leider täglich in vielen Tierarztpraxen. Welche rechtliche Möglichkeiten hat der Tierhalter? Letztendlich vollbringt der Tierarzt in solchen Fällen ja nicht die mit dem Tierhalter vereinbahrten Leistungen.
Zu 1. ) ich würde auch nur das Bezahlen, was ich bestellt habe!
zu 2. ) ich würde das gar nicht bezahlen.
In beiden Fällen würde ich den TA wechseln!
Wenn der TA da nicht mit einverstanden ist würde ich ihm schriftlich mitteilen, das es in diesem Falle keine Zahlung gibt bis das von der zuständigen Tierärztekammer geklärt ist.
Und es da auch klären lassen!
Die Adressen der zuständigen Landestierärztekammer findet man schnell im Internet.
die Tierärztekammer nimmt solche Meldungen zur Kenntniss. Mehr geschieht derzeit anscheindend nicht. Zumal kann der einzelne Tierhalter hinterher schlecht beweisen daß er vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat daß er nur eine Tollwutimpfung haben wollte und nicht die übliche Mehrfachimpfung oder daß er ausdrücklich nach dem 3-Jahres-Impfstoff gefragt hat. Man schließt ja keinen schriftlichen Vertrag darüber ab mit dem Tierarzt.
Ich selbst habe diese Probleme zum Glück nicht, die Tierärzte in meinem Umfeld impfen meine Tiere so wie ich das möchte, ggf. wird ein extra Impfstoff bestellt. Aber teilweise haben z.B. meine Welpenkäufer an ihren Wohnorten Probleme damit. Das scheint regional verschieden zu sein, in manchen Gebieten haben sich die Tierärzte untereinander abgesprochen und verweigern den 3-Jahres-Eintrag im Impfpass.
Wie würde denn beim Menschen in so einem Fall verfahren werden? Ich gehe zum Arzt und möchte mich z.B. gegen Tetanus impfen lassen. Der Arzt ist der Ansicht ich bräuchte auch eine Impfung gegen Keuchhusten und haut die mir ohne mich zu fragen mit rein, was ich erst hinterher erfahre wenn's zu spät ist.
Letztendlich schließt man als Patient oder, beim Tierarzt, als Patientenbesitzer doch auch einen mündlichen Vertrag ab. Was mache ich beim Arzt/Tierarzt, wenn der mir eine Leistung erbringt die ich so nicht haben wollte, die aber nicht rückgängig zu machen ist?
also die TÄ Kammer muss was machen, da ja sonmst nicht bezahlt wird!
Die sind zwar träge, aber sie tun was, man bekommt normalerweise auch einen Zwischenbericht.
So war es bei mir, ging zwar nicht um Impfen, aber ich hatte mich über eine sehr teure Fehlmedikation beschwert und die nicht bezahlt. Hat allerdings 4 Monate gedauert.
Dieser mündliche Vertrag gilt natürlich für beide Seiten!
Noch komplizierter wird es wenn durch dieses nicht gewollte Impfen zu Impfschäden kommt.
Die übrigens gar nicht so selten sind, jedenfalls bei Tieren.
Es kann natürlich möglich sein, daß der TÄ besagte Impfstoffe nur als Kombiimpfung hat.
Ich kenne zumindest keinen TA der alle Impfstoffe einzeln vorrätig hat (abgesehen von der Tollwut).
Allerdings habe ich auch noch nie erlebt, daß jemand sämtliche mpfungen separat haben möchte.
Hier geht es allerdings um die rechtliche Seite.
Die Bundestierärztekammer gibt normalerweise auch per mail freundliche und kompetente Auskunft.
Ich selbst habe diese Probleme zum Glück nicht, die Tierärzte in meinem Umfeld impfen meine Tiere so wie ich das möchte, ggf. wird ein extra Impfstoff bestellt. Aber teilweise haben z.B. meine Welpenkäufer an ihren Wohnorten Probleme damit. Das scheint regional verschieden zu sein, in manchen Gebieten haben sich die Tierärzte untereinander abgesprochen und verweigern den 3-Jahres-Eintrag im Impfpass.
Ich finde das unglaublich (also, nicht so zu verstehen, dass ich Deine Äußerungen unglaublich finde).
Denn wenn nicht gesetzliche Bestimmungen (Tierschutz) dagegen stehen, hat ein Tierarzt schlicht und einfach nicht das Recht zu bestimmen, was er mit anderer Leute Viehzeug macht. Ich kenne das gar nicht, dass ein Tierarzt meint, darüber selber bestimmen zu können; bei Meinungsverschiedenheiten wird beraten, und wenn der Halter nicht will, dann wird das so hingenommen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass es unter Tierärzten, vergleichbar Humanmediziner (die sich selbiges ja qua gesetztlicher Vorschriften abzugewöhnen hatten) etliche gibt, die einen Tierhalter grundsätzlich für doof halten und meinen, der habe deswegen nichts zu sagen. Gibt's nur eins: wechseln.
Allenfalls in der Nähe zur Schweiz könnte die Verweigerung eines drei Jahre wirksamen Impfstoffes gegen Tollwut problematisch sein - die erkennt nämlich meines Wissens Tolwutimpfungen nur dann an, wenn sie interhalb eines Jahres erfolgten. _________________ Grüße,
Abrazo
Hi!
Wenn ich meinen Hund mit dem 3-Jahres-Impfstoff impfe, darf er dann auch noch ins Ausland?
Wir fahren regelmäßig nach Dänemark. Bisher haben wir immer nur den 1-Jahres-Impfstoff genutzt.
Im Netz werde ich leider nicht fündig. Vermutlich gebe ich nicht das richtige ein.
Deutschland war eines der letzten Länder in der EU, welches die einjährigen Wiederholungsimpfungen für die Tollwutimpfung vorgeschrieben hatte. Ende 2005 wurde die deutsche Tollwutverordnung an die EU-Tollwutverordnung angeglichen, seitdem gelten die Nachimpfintervalle, die der Hersteller für sein Produkt angibt.
Wichtig ist, daß der Tierarzt sich mit seinem Eintrag im Impfpass nach dem Beipackzettel des jeweiligen Impfstoffes richtet. Es gibt mehrere Impfstoffe, bei denen lt. Herstellerangabe nach einer einmaligen Impfung ein 3-jähriger Impfschutz eingetragen werden kann. Ich weiß aber auch von einem Hersteller, daß der seinen Impfstoff erst nach einer sog. Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von mehreren Wochen und eine dritte ein Jahr später) für die dreijährigen Impfintervalle frei gibt.
Wichtig für den Grenzübertritt ist auf jeden Fall daß nicht nur das Impfdatum, sondern auch die Dauer des Impfschutzes vom Tierarzt im Impfpass eingetragen wird. In den blauen EU-Heimtierausweisen, die man heutzutage für den Grenzübertritt benötigt, gibt es dafür ein entsprechendes Feld. In den gelben (früher üblichen) internationalen Impfpässen gibt es dieses Feld nicht, aber mit denen darf man heute eh nicht mehr mit seinem Tier über die Grenze. Für den Grenzübertritt benötigt man heute die blauen "EU-Pässe", und für deren Ausstellung muß das betreffende Tier tätowiert oder gechippt sein.
Prinzipiell ist das Reisen mit einem dreijährigen Eintrag für die Tollwutimpung in alle europäischen Länder und auch die Schweiz möglich. Es gibt jedoch einige Länder (z.B. Malta, Irland, Großbritannien, Schweden, Norwegen), die im Abstand von 120 bis 365 Tagen nach einer Tollwutimpfung eine Titerkontrolle verlangen. Liegt der Titter dabei über 0,5, dann dürfen Hunde und Katzen auch in diese Länder mit dem 3-jährigen Tollwuteintrag einreisen. Wird anschließend fristgerecht nachgeimpft muß die Titerkontrolle auch für spätere Reisen in die besagten Länder nicht wiederholt werden.
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