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Verfasst am: 20.01.09, 17:11 Titel: Zinsabschlagsteuer für unterhaltspflichiges Kind
Die Ex-Frau informiert den unterhaltspflichtigen Vater darüber das der Freistellungsauftrag für das Sparkonto des minderjährigen Kindes (das bei der Mutter lebt) von ihm (mit) unterschrieben werden muss!
Beide Elternteile sind gleich erziehungsberechtigt.
Ob und was auf diesem Konto ist, ist nicht von Bedeutung.
Da der Vater jedoch bereits seinen eigenen Freistellungsauftrag unterschrieben hat sind Zweifel vorhanden wie er sich hier richtig verhalten soll.
Kann er bedenkenlos, muss er sogar, unterschreiben, oder brauch er weitere Informationen - wenn ja, welche? Warum kann die Mutter dies nicht alleine?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 20.01.09, 17:53 Titel:
Hallo,
die Mutter kann das deshalb nicht alleine, da hier geteiltes Sorgerecht vorliegt.
Das gilt idR natürlich auch für die hier angesprochene Vermögenssorge.
Ferner handelt es sich um das eigene Konto des Kindes, da es auch auf seinen Namen lautet und entsprechend hat das Kind einen eigenen Freibetrag.
Hier müssen also beide Elternteile den Freistellungsauftrag - stellvertretend für das Kind - unterschreiben. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Aber ja, der Vater kann das absolut bedenkenlos unterschreiben.
Schließlich lautet der Freistellungsauftrag auf das Kind.
Die bisherigen, die Sie hier wohl meinen, sind die Freistellungen des Vaters.
Das ist was anderes. Nachteile entstehen dem Vater nicht.
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