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Verfasst am: 21.01.09, 14:55 Titel: Frage zur Sozialversicherung
Ich habe folgende Frage:
Es existieren 2 GmbH Gesellschaften. In der ersten bin ich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer in der zweiten sind sowohl meine Frau als jeweils hälftiger Gesellschafter und Geschäftsführer.
Wir beschäftigen in beiden Gesellschaften 12 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Diese Arbeitnehmer sind in der jeweils anderen GmbH über eine geringfügige Beschäftigung angestellt (400 EUR Minijob).
Bei uns hat nun eine Betriebsprüfung stattgefunden und laut Bescheid soll es sich um jeweils EIN Arbeitsverhältnis handeln, das vollständig der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Obwohl die Betriebe andere Tätigkeiten verfolgen (Entwicklung bzw. Produktion).
Meine Frage: wie könnte ich gegen den Widerspruchsbescheid vorgehen und ist die Rechtsansicht der Rentenversicherung korrekt?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.01.09, 15:14 Titel: Re: Frage zur Sozialversicherung
nowayout hat folgendes geschrieben::
Frage zur Sozialversicherung
Deshalb vom Arbeits- ins Sozialrecht verschiebibert.
Mal so ganz unjuristisch: das die ganze Geschichte ziemlich eigenartig riecht (um nicht zu sagen stinkt) bestreiten aber die GF's nicht, oder? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 21.01.09, 15:33 Titel: Re: Frage zur Sozialversicherung
nowayout hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: wie könnte ich gegen den Widerspruchsbescheid vorgehen
Steht im Widerspruchsbescheid: Klage vorm SG
nowayout hat folgendes geschrieben::
... und ist die Rechtsansicht der Rentenversicherung korrekt?
Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts halte ich das dennoch für überwiegend wahrscheinlich. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Verfasst am: 21.01.09, 16:18 Titel: Frage zur Sozialversicherung
Bei den geschilderten Eigentumsverhältnissen und dem letztlichen Betriebszweck "entwickelte Produkte zu veräußern" und sicherlich einer Betriebsstätte würde ich mich auch dem Betriebsprüfer anschließen!
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