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Recht auf Prüfung / Schweigepflicht?

 
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Somnium
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Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 12:32    Titel: Recht auf Prüfung / Schweigepflicht? Antworten mit Zitat

Ausgangssituation:

Student AS (armer "Mensch") besucht eine etwas kleinere FH, mit dem Ziel Diplombetriebswirt.

Ihm fallen ein paar Ungereimtheiten auf.

In ein paar Fächern ist die Note einer schriftlichen Prüfungsarbeit noch am selben Tag/spätestens im Folgetag erfragbar.
Der Professor/en verweigern eine Sprechstunde bzw. geben grundsätzlich keine Auskunft/Beratung ("jaja, genauso machen Sie das").

Eine mündliche Prüfung fällt aus, alle die angemeldet waren (auch die welche nicht anwesend waren) bestehen diese Prüfung mit Noten zwischen 1,0 und 2,3.

In Studiumgenerale Fächern gibt es Dozenten die grundsätzlich immer die Prüfung vorher austeilen und die passende Lösung dazu diktieren (Sprachenfächer). Bewertet wird nach der höchsten Punktzahl=1.
Student AS "lernt" gezwungermaßen diese Prüfung und geht dorthin. Die anderen geben einfach das ausgefüllte Blatt ab und gehen (<5min). Das freiwillig von der Dozentin angebotene "Zertifikat" weißt aufgrund eines Schreibfehlers von AS während der Prüfung einen entsprechend nutzlosen Chrakater auf.

AS beschließt (Mitte Studium) es durchzuhalten. Gruppenarbeiten etc. finden i.d.R. nicht mehr statt, es wird lediglich eine Textsammlung abgegeben (google) und bestanden.
Die Prüfungsabgaben werden i.d.R: immer eine Woche voher fertig gemacht, da erst dann das konkrete Thema vorliegt. (AS fängt von vorne an und ist überfordert); es kommt regelmäßig vor dass einer das Ursprungsthema abgibt und dann durchfällt (Thema verfehlt).

AS hat mit wenigen Kommilitonen darüber gesprochen dass er das nicht ok findet.. Es wurde z. teil zugestimmt aber auch weitererzählt. AS wird von Professoren ignoriert bzw.
wird öffentlich bloßgestellt (Kommentare).

Aufgrund der autistischen Veranlagung (asperger Syndrom) von AS
nimt die Gruppendynamik ihren typischen Verlauf. AS hat Probleme damit über die Noten zu "verhandeln", dank "Gruppenarbeiten" = Gruppenverhandlung=Gruppennote=unbeliebt

Die Noten des gesamten Studiengangs (&AS) liegen zwischen 1,0 und 2,3.
....
AS schreibt eine Diplomarbeit bei einem kleinem/mittelständischen Unternehmen (schnellerer Aufstieg möglich). Der betreuende Professor ist zum vereinbarten Termin (Anfahrt 5 Stunden) nicht da, bzw. verlässt das Büro.

Der FirmenAnsprechpartner von AS hatte bereits zum Bewerbungszeitpunkt gekündigt.
"Sie wären der erste der hier rmit Diplom rausgeht, schauen Sie besser dass Sie woanders hinkommen". Dies war ein ehrlich gemeinter Tipp, was AS daurch erfährt als er nach einem neuen Ansprechpartner fragt (Hauptniederlassung, in der die Leute sitzen die das Thema hauptsächlich betrifft). "Das hätten Sie doch denen in der HN nicht sagen dürfen, dass war bloß für Sie bestimmt, Sie können das doch nicht weitererzählen."
....
AS muss/zieht es vor erneut eine Diplomarbeit zu schreiben (Kündigungsfrist Wohnung, Kosten...). AS nimmt sich eine Auszeit.
AS muss allerdings eine Begründung für das erneute Schreiben abgeben (Antrag stellen).
Dummerweise gibt er zu, Asperger zu haben (vielleicht klären sich ja jetzt Mißverständnisse?).... ausserdem gesteht er mit der Notenvergabe nicht einverstanden gewesen zu sein.

Der Professor PA ( Prüfunsgausschuss) sagt sofort dass er das den Kollegen sagen wird. "Da müssen Sie jetzt durch". Diese wiederum erzählen es jedem weiter, auch Studenten von anderen Semestern (Bachelor).- zumindest wird AS von Fremden auf dem Flur angesprochen.
PA ist der einzige bei dem AS eine DPL schreiben darf. PA sagt aber bereits im Vorfeld, dass AS nicht davon ausgehen soll eine bessere Note als 4 zu erhalten.

Emailkontakt findet statt, es stehen versch. Personen im Verteiler. Ab und zu kommt eine email nach dem Motto "wir hatten mündlich vereinbart dass sie sich zum x.x. melden; sie haben sich aber nicht gemeldet"....

Zwischenzeitlich hat AS die Diplomarbeit abgegeben und macht sich so seine Gedanken.
(email "ich möchte mit Ihnen am x.x. über Ihre DPL sprechen).

Welche Rechte hat AS bzw. welche Rechte hätte er in Anspruch nehmen sollen?
Wie kann man ein Recht auf Prüfung durchsetzen?
Welche art Rechtsanwalt wäre der Richtige (Geldmangel)?
Welche Verpflichtung hat ein Prüfungsausschuß bzw. welche Konsequenzen wären möglich (wie zu erreichen?)?

In der FH ist lediglich die Abgabe der DPL ausreichend, es findet keine mündliche Prüfung statt. AS wird vermutlich diese Woche um seine Note verhandeln müssen (emai-Termin)- was erfahrunsgemäß nicht den gleichen Effekt wie bei anderen haben wird.
Was kann AS tun, wenn er nicht verhandelt und als Antwort bekommt "das ist Ihre Note".
Ist dieses Gespräch verpflichtend wenn generell keine mündliche Prüfung stattfindet?

Wie ist die Rechtslage?
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