Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhalt : Einbeziehung EInkommen des neuen Ehepartners?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhalt : Einbeziehung EInkommen des neuen Ehepartners?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MannMitKinder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 14:15    Titel: Unterhalt : Einbeziehung EInkommen des neuen Ehepartners? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ein Unterhaltspflichter zahlt monatlich seinen Unterhalt für zwei Kinder. Nun heiratet er wieder und er stellt sich die Frage, ob das Einkommen der neuen Ehefrau für die Berechnung des Kindesunterhaltes mit hinzugezogen wird oder nicht?
Vielleicht wichtig hierzu, eines der Kinder ist 18 jahren lebt aber bei der Mutter und ist noch schulpflichtig.

Danke für die Antworten hierzu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern es sich bisher um einen Mangelfall handelte, könnte durch die neue Ehefrau eine häusliche Ersparnis angenommen werden und der Selbstbehalt des Vaters herabgesetzt werden.

Weitere Möglichkeit, falls der Vater jetzt Steuerklasse 3 hat, so fließt das erhöhte Netto in die Unterhaltsberechnung mit ein.
(oder hat sich das geändert?)

Das Einkommen der neuen Frau dürfte aber keine Rolle bei der Unetrhaltsberechnung spielen.
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.