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Sich selbst als Geisel nehmen
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 15:41    Titel: Sich selbst als Geisel nehmen Antworten mit Zitat

Bitte nicht in speakers corner verschieben, da es mir Ernsthaft um die Frage geht:

Angenommen A ueberfaellt eine Bank. Polizei kommt und A will Geiseln nehmen, aber erwischt keine. Bevor die Polizisten auf A schiessen koennen, schiebt A sich die Pistole in den Mund und verlangt (bitte ignorieren, wie A sich genau mit Waffe in Mund verstaendigen kann.) das die Polizisten von ihm weg bleiben und er ein Fluchtfahrzeug bekommt, weil er sich sonst selbst erschiesst.

DIe praktische Loesung waere, wie ich an meinem Lachen ueber die Idotie dieser Situation merke, ganz einfach - die Polizisten gehen in Deckung und rufen ihm zu "schiess endlich, wir wollen Kaffe trinken gehen" und wenn er sich mit dem selbvstmord zu lange Zeit laesst, erschiessen ihn halt die Polizisten.

Aber ich will wissen, was nach Polizeigesetz richtig waere. Dazu ein Blick in http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

54
Schußwaffengebrauch gegenüber Personen

(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,

"1.

um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach

a)

als ein Verbrechen oder
b)

als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,

darstellt;"

Also prinzipiell darf auf A geschossen werden.
Aber
"(2) Ein Schuß, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist."

Ein Schuss auf A beinhaltet eine viel zu grosse Gefahr, dass er aus Schmerz oder vielleicht um seine Drohung war zu machen, selbst den Abzug taetigt.
Der Waffeneinsatz wuerde also toedlich sein, folglich waere er nur zulaessig, wenn er als einziges Mittel eine gegenwaertige Lebensgefahr abwendet. Nur ist der einzig gefaehrdete momentan A und daruch dasss man auf ihn schiesst wird die Gefahr nicht geringer.(Sobald A die Waffe aus dem Mund nimmt, gilt natuerlich "Feuer frei".)

Folglich gilt
"§ 52
Voraussetzungen und Durchführung
des unmittelbaren Zwangs
...
(3) Unmittelbarer Zwang darf nicht mehr angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck erreicht ist oder wenn es sich zeigt, daß er durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang nicht erreicht werden kann."

Durch schiessen auf A kann man die Lebensgefahr fuer A nicht beenden, also ist das schiessen nicht erlaubt.

Also die Polizei darf nicht schiessen, weil es zu leicht toedlich waere und keinem das Leben retten wuerde.

Stattdessen muessen sie, wenn A ausdauernd genug ist mit ihm verhandeln und vielleicht soagr zum Schutz von As Leben auf seine Forderungen eingehen.
A kann sich also, solange ihn die Waffe im Mund nicht stoert(wobei er das mit einer Giftkapsel und Wegwerfen der Waffe bequemer gestalten koennte), sein eigenes Leben als Druckmittel gegen die Polizei einsetzen.

Und das ist laecherlich, was habe ich uebersehen?
Kann die Polizei denn A nicht einfach solange auslachen bis er sich erschiesst oder aufgibt?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vorfreude ob des Titels ist leider verflogen daher nur so viel:

Auch wenn es in ihr Weltbild nicht passen mag: ja die Polizei darf hier wohl keine Schusswaffe einsetzen und ja in unserer abendländischen alteuropäischen Gesellschaft hat sich zum Glück Reden vor Gewalt (zumindest in Ansätzen) durchgesetzt.

Auch das Leben eines Straftäters hat einen Wert, der Staat hat sich also auch angemessen um selbiges zu kümmern.
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was muß man eigentlich rauchen, um so eine Diskussion außerhalb eines Stammtisches anzufangen? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Die Vorfreude ob des Titels ist leider verflogen daher nur so viel:

Worauf hatten sie sich denn gefreut?
spraadhans hat folgendes geschrieben::

Auch wenn es in ihr Weltbild nicht passen mag: ja die Polizei darf hier wohl keine Schusswaffe einsetzen

Bin ich der einzige der das ein bischen komisch findet?

Ich mein, er haett ja keine Bank ueberfallen muessen und er muss sich nicht anschliessend die Waffe in den Mund stecken, sowas ist gefaehrlich. Wenn er stirbt, dann ist er daran schuld.
spraadhans hat folgendes geschrieben::

und ja in unserer abendländischen alteuropäischen Gesellschaft hat sich zum Glück Reden vor Gewalt (zumindest in Ansätzen) durchgesetzt.

Wenn dann ist es nicht "abendlaendisch alteuropaeisch" sondern neueuropaeisch(Abendland beinhaltet naemlich die letzten Jahrhunderte). Ich bezweifele, dass es vor 50 Jahren(also in den fuenfzigern als unser GG schon gegolten hat) irgendwen interessiert haette, wenn die Polizisten einen solchen Bakraeuber, der sich selber als Geisel nimmt, erschossen haetten.
spraadhans hat folgendes geschrieben::

Auch das Leben eines Straftäters hat einen Wert, der Staat hat sich also auch angemessen um selbiges zu kümmern.

Taete er ja, "Waffe weg oder wir schiessen" empfinde ich als angemssen. Ob er die Waffe wegwirft oder nicht ist dann seine Entscheidung.
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum sollte man ihn erschiessen, solange er mit der Waffe niemanden ausser sich selbst bedroht?

Warum sollte sich ein Polizist die Last, den Tod eines Menschen verursacht zu haben, auf seine Schultern laden?

Der Ausgangsfall als solcher ist übrigens in banaler Form gar nicht so unalltäglich im uniformiert-motorisierten Funkstreifendienst. Der prügelnde alkoholisierte Ehemann wird oftmals in der klassischen Schutzmannssituation 'Bedrohungslage' mit Messer angetroffen und weigert sich meist auch - trotz intensiver Verhandlungskünste - dieses weg- und sich selbst zu Boden zu legen.

War das früher noch eine klassische Obermeisterlage (sprich: wurde von einem Funkwagen irgendwie - meist 'gut' i. S. v. beendet, niemand verletzt), so geht der Trend heute dazu, Spezialeinheiten anzufordern, die in den meisten Bundesländern mittlerweile über einen Taser verfügen und ihren Wunsch damit Nachdruck verleihen können.

Wegballern würden die den auch nicht. Und das ist auch gut so.
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Alles wird gut.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wegballern würden die den auch nicht. Und das ist auch gut so.

Mit garantiert >90% aller Fälle sind das wohl Individuen die der Gesellschaft eher zu Last fallen als das die der Gesellschaft nützen. Warum soll es aus rein rationalen Überlegungen schlecht sein die "wegzuballern"?
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt

Weil solche "rationalen Überlegungen" seit 1945 in unserem Weltbild nichts, aber auch gar nichts mehr zu suchen haben.
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Wegballern würden die den auch nicht. Und das ist auch gut so.

Mit garantiert >90% aller Fälle sind das wohl Individuen die der Gesellschaft eher zu Last fallen als das die der Gesellschaft nützen. Warum soll es aus rein rationalen Überlegungen schlecht sein die "wegzuballern"?

Das Töten eines Menschen hat noch keiner Gesellschaft genutzt.
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Wegballern würden die den auch nicht. Und das ist auch gut so.

Mit garantiert >90% aller Fälle sind das wohl Individuen die der Gesellschaft eher zu Last fallen als das die der Gesellschaft nützen. Warum soll es aus rein rationalen Überlegungen schlecht sein die "wegzuballern"?


Was, wenn ich entscheide, dass sie der Gesellschaft zur Last fallen?

Auch einfach 'wegballern'?

Traurig, dass sich derart braunes Gedankengut auch heute noch hält, da helfen wohl alle akademischen Weihen nichts...
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Was, wenn ich entscheide, dass sie der Gesellschaft zur Last fallen?

Was wollen Sie denn als Kriterium zu Grunde legen. z.B. meine gezahlten Steuern? Dann bleiben wohl deutlich weniger als die hälfte übrig, wenn Sie alle wegballern die weniger als ich an Steuern zahlen

Zitat:

Traurig, dass sich derart braunes Gedankengut auch heute noch hält, da helfen wohl alle akademischen Weihen nichts...

Wie definieren SIe denn braunes Gedankengut. Ich bin kein Rassist.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Wie definieren SIe denn braunes Gedankengut.

Wie wäre es damit?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

@kirchturm
Der Link passt aber nicht auf das mir vorgeworfene...

Ich selektiere nicht nach Rasse, Geschlecht, sexueller Ausrichtung usw...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
@kirchturm
Der Link passt aber nicht auf das mir vorgeworfene...

Ich selektiere nicht nach Rasse, Geschlecht, sexueller Ausrichtung usw...


Aber nach "sozial .... Unerwünschten" Geschockt

Und daher passt der Link schon.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Aber nach "sozial .... Unerwünschten" Geschockt

Und daher passt der Link schon.


Da finde ich mich glaube ich in relativ guter und großer Gesellschaft. Typischer Weise aber gerade nicht bei den Neonazis. Die würden sich dann nämlich zu 99% selbst selektieren...
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfinde Ihre Einstellung als menschenverachtend windalf.

Den eigenen menschlichen Wert anhand gezahlter Steuern zu bemessen, ist auch total daneben. Bei solchen Aussagen bleibt mir echt die Spucke weg.

Geschockt
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