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In einem Mietshaus (7 Mietparteien) wurde vor ca. 3 Jahren der Hausverteiler/Sicherungskasten umgesetzt.
Mieter A hatte danach den Eindruck, das er erheblich weniger Stromverbrauch hatte (ca. 60% weniger) !
Mieter A hat daraufhin den Elektriker (Chef) im beisein von Mieter B darauf angesprochen, der schaute kurz nach dem Sicherungskasten und meinte es sei alles in Ordnung.
Zwischenzeitliche Fernsehberichte über die Eichung von Zählern, die riesigen Toleranzen und das trotz Eichsiegel tatsächlich nur ca. 10% der Zähler geeicht werden, beruhigten Mieter A weiter, der dann glaubte er hab einen "guten" Zähler erwischt.
Jetzt kommt zufällig heraus, das der Strom in der Wohnung von Mieter A über den Zähler von Mieter B gelaufen ist (lediglich Keller/Waschmaschine) wurden bei Mieter A gezählt.
Frage: wer kommt für den "Schaden" (für 3 Jahr ca. 750-1000 Euro Stromkosten) auf.
Mieter A ist Frührentner und hat keine Rücklagen. Allerdings hat der Elktriker ja gefuscht und wurde sogar darauf aufmerksam gemacht ?!
Danke für Eure Antworten
Chris _________________ Erst 'ne Nacht drüber schlafen, dann sieht's gleich ganz anders aus.
Hier hat Mieter B fälschlicher Weise für Mieter A bezahlt. Das wird er eigentlich auch zurück fordern können. Hier stellt sich nur die Frage, wie er das bemessen will.
Der Handwerker könnte wiederum gegenüber Mieter A schadenersatzpflichtig sein, sofern dem Mieter A ein Schaden entstanden ist. Danach sieht es aber wohl eher nicht aus. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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