Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kein Geld, kein Vermittl.schein, aber ein Kreislaufdisaster
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kein Geld, kein Vermittl.schein, aber ein Kreislaufdisaster

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jayner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 09:08    Titel: Kein Geld, kein Vermittl.schein, aber ein Kreislaufdisaster Antworten mit Zitat

Hallo, ich weiß nicht mehr weiter. .. Ich erklär kurz die Situation:
Ich versuche seit einem bald dreiviertel Jahr wirklich ernsthaft eine Arbeit zu bekommen.
(Schon vorher aber da war ich noch halbwegs mit anderen Problemen beschäftigt.
Die einzigsten die sich wiedergemeldet haben verlangen immer einen Vermittlungschein..
DANN wär mir der Job sicher, so heist es. Ich gebe mal ein paar Informationen
über mich in Klammern dazu falls das weiterhilft, danach beschreib ich meine Situation.

(-Ich habe fast gänzlich keinen Kontackt mehr zu meinem Vater, aus ernsten Gründen.
Außerdem hat mein Vater viele Schulden. Meine Mutter kenne ich nicht.
-Und ich lebe bei meinem Freund, von dem ich momentan leider leben muss. -.-
-Da ich keinerlei Gelder beziehe. -Gearbeitet habe ich noch nie.
- Schlechter Hauptschulabschluss aufgrund Probleme die sich noch
auf das Elternhaus vergangener Zeiten beziehen.)

Ich ging also zur Arbeistagentur, in der Hoffnung einen Schein zu bekommen.
Diese wiederum schickten mich zur Arge. Als ich nach knapp gefühlten 2 Stunden
der Schlange in der Arge endlich an der Reihe war, winkte dieser mich mit folgender
Begründung ab: "Tut mir leid sie beziehen keine Gelder, das heist sie können keinen
Schein bekommen. Wenden sie sich an die Arbeitsagentur."

Ich wendete mich also wieder einmal an die Arbeitsagentur, wo ich die gleiche
Ausage zu hören bekam, und sie irgendwas von Arbeitslosengeld1,
redeten. Ich hab mich im Internet schlau gemacht,: ich habe kein Recht zu dem Geld.
Selbst wenn ich Geldbezüge hätte, so heist es, müsste ich immernoch 2
Monate mit Bezügen Arbeitslos dazusitzen damit ich diesen bekommen kann.

Die einzigste Möglichkeit die ich noch sehe, scheint Unterhalt von meinem Vater zu sein,
der aber selber Pleite ist und sich einen Dreck um mich schert. Ich vermute mal
das es auch wieder Monate dauern würde bis die Ämter verstanden haben das er kein
Geld hat....

Fragen:
Was hab ich für Möglichkeiten? Muss ich wirklich Unterhalt einklagen und warten?
Auf welches Geld habe ich eigentlich Recht? Was sollte ich am besten jetzt tun?

Mir ist bewusst das vll nicht alle Arbeiten einen Schein brauchen, ich werde
auch noch länger wieder und immer wieder.. Bewerbungen schreiben
bis ich vll dochnochmal Erfolg habe, aber im Moment sehe ich nach meiner
unendlichen Geschichte schwarz... Ich will nicht länger hier Rumsitzen
und nichts tun, wärend ich Geld von meinem Freund kassiere und immer
wieder von "Drausen hören muss ich wäre Abfall weil ich ja so Faul wäre.


Wenn mir irgendjemand zumindest ansatzweise helfen kann, wäre ich wirklich
unendlich Dankbar.

Edit: Titel geändert, damit es verständlicher wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Arbeitsvermittlung von Arbeitslosen, die nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II ("Hartz 4") sind, ist die Arbeitsagentur zuständig. Der Ausschluss in § 22 Abs. 4 SGB III greift hier nicht. Es spielt keine Rolle, ob Arbeitslosengeld gezahlt wird oder nicht.

Manchmal muss man die Agentur aber mit der Nase drauf stoßen. Winken
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei der Vermittlungsgutschein wohl trotzdem eine Kann-Leistung bleibt und daher vermutlich nicht ausgestellt werden wird.

Schonmal mit Minijobs oder ähnlichen zur Überbrückung versucht ?
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jayner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das mach ich gerade mit den Teilzeit-,Vollzeit-, Hilfs-, Minni- was auch immer..wo ich eben diesen Schein zu brauche, zumindest bei denen die sich überhaupt positiv
zurückgemeldet haben.

Ausbildung suche ich nebenbei auch wo ich aber bisher auch keinen Erfolg
zu vermelden hatte. Bin schon am überlegen ob ich einen 3ten Anlauf
in Punkto Berufschulen starte, jetzt wo ich hier wohne müsste das ja leichter laufen.
Nur ob ich diese 2 Jahre damit nochmal verbringen soll/kann weiß ich noch nicht.
Möchte ja was zur Haushaltkasse beisteuern. Weil wir das Geld eben jetzt brauchen.

Am Idealsten wäre ja diese gewisse Schule bei uns die Ausbildung und Schule
vereint, darüber muss ich mich aber auch nochmal informieren. Doch verlangen auch
die diesen Schein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Wobei der Vermittlungsgutschein wohl trotzdem eine Kann-Leistung bleibt und daher vermutlich nicht ausgestellt werden wird.

Schonmal mit Minijobs oder ähnlichen zur Überbrückung versucht ?


Der VGS ist schon seit längerer Zeit keine Ermessensleistung mehr. Jedoch setzt er einen Arbeitslosengeld I oder II Anspruch voraus (§ 421g SGB III ggf. iVm § 16 SGBII)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Koni hat folgendes geschrieben::
Der VGS ist schon seit längerer Zeit keine Ermessensleistung mehr. Jedoch setzt er einen Arbeitslosengeld I oder II Anspruch voraus (§ 421g SGB III ggf. iVm § 16 SGBII)

Für das Arbeitslosengeld 2 ist diese Aussage falsch:
§ 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II hat folgendes geschrieben::
Sie kann die (...) in den §§ 417, 421f, 421g, 421k, 421o, 421p und 421q des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen.

_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, war mit meinen Gedanken irgendwie mehr beim Alg 1 Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.