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bei mir geht es um das Anschreiben eines Jugendamtes aus einem anderen Bundesland in dem die Tochter meines Mannes lebt, mit der Geltenmachung des Unterhaltes.
Dass dies rechtlich soweit in Ordnung ist, ist mir bewußt.
Nun kurz zum Fall:
Unterhalt zahlt er seit 8 Jahren für seine Tochter aus erster Ehe, ohne einen Titel beim Jugendamt, nie ist es hier zu einer Verzögerung gekommen. Den Unterhalt habt er danach auch immer selber erhöht, je nach Einkommen oder Altersstufe.
Der letzte Einkommensnachweis war im Juli 2008.
Den Unterhalt den er selber erechnet hat, erscheint nun auch im Brief des Jugendamtes. 3. Einkommensstufe der DüTab. seine Tochter ist 12 Jahre alt.
Nun auf einmal möchte sie (seine Exfrau) den Unterhaltsanspruch titulieren.
Wir haben selber habe noch 2 weitere Kinder.
Da die Firma meines Mannes in der er angestellt ist, im Dez. Insolvenz angemeldet hat, bekommt er momentan Insolvenzgeld. Dies ist weniger als sein letztes Gehalt, da von Kurzarbeit ausgegangen wird. Zu 50 % wird die Firma weiterlaufen, ob mit Ihm oder ohne Ihn weiß er erst gegen Mitte Februar / Ende März. Im schlechtesten Fall wird er in die Arbeitslosigkeit entlassen und auf Jobsuche gehen müssen. Unterhalt hat er so belassen.
Nun zu meinen Fragen: Die Aufforderung vom Jugendamt zur Unterzeichnung des Titels wäre in 3 Wochen. Ist dies herauszuzögern, bis wir klare Verhältnisse haben? Oder muß er unterschreiben, obwohl die Insolvenz nachweislich im Hause steht und so eine Veränderung im Gehalt nachhaltig Existenziell ansteht? Ist eine eine Aussetzung um 6 Wochen denkbar?
Morgen wollte er mit dem zuständigen Mitarbeiter Kontakt aufnehmen, gibt es hier einen Rat wie er vorgehen soll?
Wenn er unterschrieben hat, ist nur eine Aufhebungsklage des Titels möglich. Ist diese schnell und einfach durchsetzbar?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 20.01.09, 23:17 Titel:
Im Prinzip kann ein Kind die Titulierung seines Unterhaltsanspruchs verlangen. Da sich aber seit der letzten Bestimmung der Unterhaltshöhe das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ohne sein Verschulden geändert hat und aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit erneut - eventuell mehrfach - ändern wird, gibt es derzeit wohl keine Möglichkeit, die Höhe des Unterhalts für eine überschaubare Zeitdauer zu bestimmen. Die Angabe der Höhe des dem Kind monatlich zustehenden Unterhalts ist aber wesentlicher Bestandteil eines Unterhaltstitels. Es wird daher derzeit eine Titulierung des dem Kind monatlich zu zahlenden Unterhalts nicht möglich sein.
jeder Unterhaltsberechtigte, insbesondere ein minderjähriges Kind, hat Anspruch auf einen Titel.
Da zudem minderjährigen Kindern gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, zumindest den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe sicher zu stellen, sollte zumindest dieser Unterhalt tituliert werden.
Da aber offensichtlich freiwillig bezahlt wird, kann man sicher mit dem Berechtigten und dem JA reden, ob hinsichtlich der nahenden Ungewißheit noch ein wenig zugewartet werden kann; eigentlich lief ja 8 Jahre alles gut, auch ohne Titel. _________________ Gruß
Peter H.
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